Die Skizze
Eine Skizze besteht immer aus zwei verpflichtenden Dokumenten: Skizzenformular und Beschreibung der Projektidee. Die Skizze ist bei Verbundprojekten, d.h. wenn mehrere potentielle Antragsteller zusammenarbeiten wollen, ausschließlich einmal vom Koordinator des Verbundprojektes einzureichen.
In Ihrer Beschreibung stellen Sie schriftlich den innovativen Ansatz für Ihr Projekt dar. Eine einheitliche Form aller Skizzen entsprechend der Bekanntmachung ist für eine faire Bewertung aller eingehenden Skizzen erforderlich. Eine Skizze muss so hinreichend verständlich sein, dass sie einem fachkundigen Leser Ihre Projektidee erfolgreich in der notwendigen Kürze vermittelt. Der Umfang der Beschreibung Ihrer Projektidee soll 15 inhaltliche Seiten nicht überschreiten.
Es ist zweckmäßig die Beschreibung so zu strukturieren, dass diese das Grundgerüst für eine spätere Beschreibung der Arbeiten im Antrag bilden kann.
Die finale Beschreibung der Projektidee muss als barrierefreies PDF-Dokument einreicht werden. Sofern Sie nicht die Skizzenvorlage verwenden, sollte sich Ihre Beschreibung dennoch an den Empfehlungen zur Formatierung (Ausfüllhinweise) orientieren, um eine zügige Beurteilung Ihrer Projektidee zu ermöglichen.
Das Skizzenformular finden Sie im System easy-Online. Den Direktlink zu den Formularen finden Sie in der jeweiligen Förderbekanntmachung. Für das Skizzenformular benötigen Sie in der Regel folgende Informationen:
- Die geplante Laufzeit (Bei Verbundprojekten sind drei Jahre üblich. Bei anderen Förderformaten können kürzere oder längere Laufzeiten vorgegeben sein. Details entnehmen Sie der jeweiligen Förderbekanntmachung.)
- Einen Titel (Thema) und ein Akronym Ihrer Projektidee.
- Angaben zur gewünschten Fördersumme als auch Förderquote, die das Verhältnis von benötigten Fördermitteln zu den insgesamt benötigten Mitteln beschreibt.
- Ihre vollständigen Kontaktdaten inklusive einer konkreten Ansprechperson.
- Sofern Sie in einem Verbund arbeiten: Name, Anschrift, Typ der Organisation, d.h. KMU bzw. Forschungseinrichtung etc., und Ansprechperson sowie Fördersumme als auch Förderquote für alle weiteren Projektpartner.
- Eine kurze Zusammenfassung der Vorhabenbeschreibung Ihrer Projektidee.
- Ordnen Sie Ihre geplanten Forschungsarbeiten gemäß deren Schwerpunkten den Missionen und Programmzielen zu.
Bei Wirtschaftsunternehmen, insbesondere (sehr) kleinen oder neuen Unternehmen, welche noch nie eine Zuwendung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, zusätzlich die letzten beiden durch einen sachverständigen Buch- oder Wirtschaftsprüfer bestätigten Jahresabschlüsse einschließlich Lageberichte bereitzustellen.
Bei Fragen zum Erstellen der Skizze, oder ob Unterlagen zur Bonität benötigt werden, wenden Sie sich an den zuständigen Projektträger. Der Projektträger berät Sie zu allen administrativen und formalen Fragen der Skizze. Die Beratung ist für Sie unverbindlich und vertraulich. Sie umfasst folgende Punkte:
- Passt Ihre Projektidee grundsätzlich zur Förderbekanntmachung und zum Förderthema sowie ggf. dem Förderaufruf?
- Ist es notwendig, Ihre Idee von kürzlich abgeschlossenen oder laufenden Vorhaben durch Recherche auf enargus.de oder anderen öffentlich verfügbaren Informationsquellen abzugrenzen?
- Falls Ihre Erfolgsaussichten im Energieforschungsprogramm erkennbar gering ausfallen: Empfehlung alternativer Förderprogramme bzw. Verweis an die Förderberatung des Bundes.
- Aufbau und Eignung der Struktur des Konsortiums.
- Beratung zu administrativen Fragen (insbesondere zu Gesamtbudget, möglichen Förderquoten, empfohlener Laufzeit).
- Allgemeine Fragen zum Förderverfahren inklusive etwaiger Einreichungstermine.
Beachten Sie bitte: Im Sinne der Gleichbehandlung aller Einreicher ist es uns – über die genannte Beratung hinaus – nicht möglich, Sie umfassend bei der Ausarbeitung Ihrer konkreten Projektidee zu unterstützen oder vorab übersandte Entwürfe durchzusehen.
Sofern Sie in einem Unternehmen arbeiten, welches bereits andere Zuwendungen aus der Forschungsförderung erhält, empfehlen wir Ihnen einen internen Erfahrungsaustausch.
Sofern Sie für eine Hochschule oder Forschungseinrichtung arbeiten, klären Sie administrative Fragen zuerst mit Ihrer Drittmittelstelle. Diese verfügt über umfangreiches Erfahrungswissen. In vielen Fällen bietet Ihnen diese Stelle auch Beratungen und Schulungen an: Diese umfassen beispielsweise die formalen internen Anforderungen für Zuwendungen innerhalb Ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung. Ein späterer Antrag kann im Allgemeinen ohnehin nur über Ihre Verwaltung und nicht einen Lehrstuhl oder einzelnen Wissenschaftler einer Forschungseinrichtung direkt erfolgen. Teilweise sind auch landesrechtliche Vorschriften zu beachten.
Neben der Beschreibung der Projektidee ist das Skizzenformular das zentrale Element Ihres Vorschlages. Das Skizzenformular müssen Sie in easy-Online (direkt zur Förderbekanntmachung) stellen.
Der Projektträger bewertet die eingegangenen Skizzen im Mehr-Augen-Prinzip. Das Mehr-Augen-Prinzip wird durch zwei voneinander unabhängige Gutachten und einer fachlichen Diskussion aller in der jeweiligen Skizzenrunde Bewertenden sichergestellt. Im Video wird der Abstimmungsprozess kurz vorgestellt.
Die Bewertung orientiert sich (mit absteigender Wichtung) nach sechs Kriterien:
- Dem Beitrag zu den förderpolitischen Zielen des Energieforschungsprogrammes und fachlicher Bezug zu der jeweiligen Förderbekanntmachung bzw. zu dem jeweiligen Förderaufruf.
- Den wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Erfolgsaussichten, insbesondere
- der Anschlussfähigkeit,
- der Darstellung der wirtschaftlichen Potenziale und gegebenenfalls Umsetzbarkeit am Markt,
- der Übertragbarkeit der Lösung,
- den Aspekten der Offenen Wissenschaft,
- sowie weiterer Verwertungsmöglichkeiten.
- Den Arbeitszielen und den Realisierungschancen, insbesondere
- dem Innovationsgehalt und
- dem Forschungsrisiko unter Berücksichtigung des Stands der Technik,
- der Originalität,
- der Ganzheitlichkeit des Ansatzes,
- sowie etwaiger Alleinstellungsmerkmale.
- Der Zuwendungsfähigkeit und der Angemessenheit von Kosten beziehungsweise Ausgaben für das Projekt, sowie insbesondere der Eigenbeteiligung der Verbundpartner.
- Der Qualifikation und Expertise der Antragsteller, insbesondere der Vollständigkeit und Komplementarität des Konsortiums in Hinblick auf die Erreichung der Projektziele.
- Der Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Arbeitsaufteilung im Konsortium bei Verbundprojekten, insbesondere den Arbeitsschwerpunkten und den Aufgaben der Projektpartner.
Einreichungsstichtage für Projektideen: Auswahlrunden einmal pro Quartal
In Verfahren ohne Einrichtungsfrist finden in der Regel alle drei Monate Bewertungsrunden zu den eingereichten und begutachteten Skizzen statt.
Zusätzlich zur Bekanntmachung werden aktuelle Förderschwerpunkte per Förderaufruf kommuniziert. Hier könnten andere Fristen gelten. Bei Verfahren mit festen Terminen oder Förderaufrufen startet die Bewertung nach der Einreichungsfrist.
Die Skizzen, die innerhalb einer Bewertungsrunde besprochen werden, stehen jeweils miteinander in Konkurrenz.
Bewertungsrunde: Priorisierung der eingereichten Skizzen
Bei den Bewertungsrunden bespricht das zuständige Fachkollegium des Projektträgers gemeinsam die vorab begutachteten Skizzen. Dieses Verfahren entspricht dem üblichen wissenschaftlichen Vorgehen, zum Beispiel üblich bei Entscheidungen über Veröffentlichungen in Fachzeitschriften.
Die Bewertungsrunde dient dazu, die Skizzen einzuteilen. Standard sind folgende Entscheidungen:
- Zu der Skizze soll ein Antrag gestellt werden
- Die Skizze wird nicht zur Antragstellung empfohlen
Seltene Ausnahmefälle können sein:
- Zu der Skizze ist eine weitere Klärung notwendig
- Zu der grundsätzlich geeigneten Skizze sollte aktuell aufgrund fehlender Haushaltsmittel kein Antrag gestellt werden
In diesen Ausnahmefällen erfolgt eine erneute Bewertung in der nächsten Skizzenrunde.
Die Aufteilung der Skizzen aus der Skizzenrunde wird danach dem Zuwendungsgeber vorgelegt, hier dem BMWE. Im Rahmen der Fachaufsicht kann das BMWE in Ausnahmefällen ein Veto gegen eine Skizze einlegen, die eine Empfehlung zur Antragstellung erhalten hat. Die Entscheidung zu abgelehnten Skizzen hingegen kann nicht mehr durch ein Veto geändert werden. Gründe für das Einschreiten sind beispielsweise ähnliche Forschungsprojekte in anderen Ressorts, oder Ausschreibungen zu Beratungsdienstleistungen des Zuwendungsgebers, welche ähnliche Themen wie die Skizze adressieren.
Nach Abschluss der Skizzenrunde werden die Skizzeneinreicher über die Empfehlung informiert. Bei Klärungsbedarf werden ggf. zusätzliche Fragen übermittelt. Die Empfehlungen werden aus organisatorischen Gründen nicht für alle Skizzen zeitgleich übermittelt. Die Empfehlungen zur Antragstellung werden häufig als erstes versendet, insbesondere wenn Haushaltsmittel noch zeitnah im laufenden Haushaltsjahr gebunden werden sollen.