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Ihre Projektidee

Ihre Projektidee liegt im Bereich der angewandten Energieforschung und Sie benötigen eine Förderung Ihrer Arbeiten. Grundsätzlich gilt: Das 8. Energieforschungsprogramm bildet die Grundlage für die Förderung der angewandten Energieforschung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die aktuelle Förderbekanntmachung vom 25. April 2024 definiert die Ziele, auf die Ihre Projektidee Bezug nehmen sollte. Stellen Sie sich also die Frage, ob Ihr geplantes Forschungsprojekt eine der genannten fünf Forschungsmissionen inklusive der erwähnten Sprinterziele adressiert. Sehen Sie dort einen möglichen Beitrag, könnte das Förderprogramm für Sie passen. Die Energieforschungsförderung wendet sich dabei primär an in Deutschland produzierende Unternehmen, Forschungsinstitute und Universitäten, die aktiv Forschung und Entwicklung betreiben. Eine umfassende Beschreibung der Zielgruppen findet sich ebenfalls in der Förderbekanntmachung.

Die Energieforschungsförderung stellt Zuwendungen für Forschungsprojekte bereit, die im Markt nicht realisierbar sind. Auch Projekte, die eine erste praktische Anwendung verbesserter oder neuer Technologien demonstrieren wollen, können gefördert werden. Die Projektförderung ist ein Instrument, das thematisch und zeitlich abgegrenzte Projekte mit hohem Risiko und von bundesweitem Interesse unterstützt. Sie regt zielgerichtet Innovation, Forschung und Entwicklung in den Bereichen an, die für die energie- und klimapolitischen Ziele relevant sind. Die Projektförderung wird nur in den Fällen eingesetzt, in denen der Markt in absehbarer Zeit die neuen technischen Entwicklungen nicht von selbst erbringen kann.

Der Bund und die Länder bieten grundsätzlich unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Dabei werden viele verschiedene Zielgruppen mit zum Teil sehr spezifischen Förderprogrammen angesprochen. Alle Förderprogramme in Deutschland haben eine ähnliche Struktur mit vergleichbaren Rechtsgrundlagen. Förderprogramme können sich an Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Vereine oder Einzelpersonen richten. Wenn Sie noch nicht wissen, welche Förderung für Ihre Projektidee in Frage kommt, wenden Sie sich an die Förderberatung des Bundes.

Sofern Sie ein Forschungsprojekt gemeinsam mit europäischen oder internationalen Partnern anstreben, erhalten Sie eine Beratung bei der Nationalen Kontaktstelle Klima, Energie, Mobilität. Von der Nationalen Kontaktstelle erfahren Sie alles zu den Modalitäten rund um eine Förderung im Rahmen der EU-Initiative Horizont Europa.

Die Bundesregierung setzt die Inhalte für das Energieforschungsprogramm. Das Programm bildet somit den innovationspolitischen Rahmen, um Zuwendungen des Bundes bereitzustellen. Die dadurch geförderten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten dienen den gesamtgesellschaftlichen Zielen der Energiewende.

Fördermöglichkeiten werden per Förderbekanntmachung im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht.

Die Rechtsgrundlage für die Forschungsförderung des Bundes ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Der Zuwendungsbescheid und seine Nebenbestimmungen machen diese Regeln für Sie verbindlich.

Im Sinne des europäischen Rechts ist die Forschungsförderung eine Beihilfe. Den Rahmen für die nationale Forschungsförderung bildet daher das Beihilferecht der Europäischen Union. Dazugehört insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, oder kurz Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), in der zum Zeitpunkt der Bewilligung gültigen Fassung.

Während das Forschungsprogramm den von der Exekutive gesetzten politischen Rahmen der Förderung beschreibt, setzt die Förderbekanntmachung den administrativen Rahmen für die Verwaltung der von der Legislative beschlossenen Fördermittel.

Ein Förderprojekt muss sich daher stets in beide Rahmen einfügen.

Die Förderbekanntmachungen im Rahmen des Energieforschungsprogrammes richten sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe als auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Details zu den Antragsberechtigungen sind der jeweiligen Förderbekanntmachung zu entnehmen.

Bei Zuwendungen ist zu beachten, dass diese stets sachgerecht, das heißt zweckentsprechend, verwendet werden müssen. Antragsteller müssen damit rechnen, dass bei Verstößen gegen das Zuwendungsrecht im Zuge eines Widerrufes (§ 49 VwVfG) die Zuwendung zurückzuzahlen ist.

Zudem haben Sie als Verantwortlicher bei der juristischen Person, für welche Sie tätig sind, die einschlägigen strafrechtlichen Vorschriften zu beachten. Sie werden daher im Rahmen Verwaltungsverfahrens insbesondere über den Umgang mit subventionserheblichen Tatsachen (§ 264 Strafgesetzbuch) belehrt.

Die Anträge im 8. Energieforschungsprogramm werden grundsätzlich von Projektträgern bearbeitet, die entweder als Verwaltungshelfer des Bundesministeriums oder als Beliehene desselben auftreten. Entsprechend der im Rahmen der einschlägigen Förderbekanntmachung geltenden Zuständigkeit würde ein etwaiger Zuwendungsbescheid vom Projektträger als Beliehenem oder vom Bundesministerium erlassen werden.