Der Ablehnungsbescheid
Für eine Ablehnung Ihres Antrages kann es eine Vielzahl von Gründen geben. Im Ablehnungsbescheid können Sie nachlesen, woran es in Ihrem Fall gelegen hat. Grundsätzlich enthält jeder Ablehnungsbescheid eine Begründung für die Ablehnung. Zuwendungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen des Zuwendungsgebers bzw. des beauftragten Projektträgers bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gründe für die Ablehnung eines Antrages sind immer vom Einzelfall abhängig. An dieser Stelle erläutern wir Ihnen mögliche Hintergründe dazu. Bitte entnehmen Sie die genauen Details jeweils Ihrem Ablehnungsbescheid.
- Für das beantragte Projekt sind nicht mehr genug Mittel vorhanden. Da die Förderung grundsätzlich von der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel abhängt, kann das Projekt nicht bewilligt werden. Der Bundeshaushalt unterliegt dem Parlamentsvorbehalt. Jedes Jahr beschließt der Bundestag einen Bundeshaushalt. Darin wird eine endliche Summe für die Förderung des aktuellen Jahres und der Folgejahre bereitgestellt. Aus verschiedenen Gründen kann es nun dazu kommen, dass die Mittel für ein beantragtes Projekt nicht mehr vorhanden sind. Fehlende Haushaltsmittel für Forschungszuwendungen sind in der Regel nicht vorhersehbar, sondern beruhen auf äußeren Ereignissen.
- Im Antragsverfahren scheiden ein oder mehrere Partner eines Verbundprojekts aus dem Verbund aus und es gibt keinen passenden Ersatz. Entsteht dadurch eine Lücke, entfällt auch für alle anderen Partner die Angemessenheit der Zuwendung. Der Grund: Verbundprojekte werden nur als ganzer Verbund bewilligt. In Verbundprojekten wird auf die enge Zusammenarbeit und den Austausch der Partner untereinander abgestellt. Diese Zusammenarbeit ist ein wesentlicher Aspekt der Entscheidung darüber, ob eine Zuwendung gerechtfertigt ist.
- Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen ist Teil der Prüfung eines jeden Antrages, ob die notwendige Bonität gewährleistet ist, um ein in der Regel mehrjähriges Forschungsprojekt durchführen zu können. Wenn die Einnahmen der Vorjahre nicht ausreichen würden, um den verpflichtenden Eigenanteil am Projekt zu erbringen, ist eine Förderung nicht möglich.
- Ein anders typisches Problem gerade bei sehr kleinen Unternehmen, welche aus Universitäten oder Forschungseinrichtungen ausgegründet wurden, kann auftreten, wenn sie sich für mehrere Verbundprojekte als Partner beworben haben.
Sie sollten die Begründung im Bescheid genau durchlesen. Der Bescheid enthält ferner immer eine Rechtsbehelfsbelehrung, da es sich um einen belastenden Verwaltungsakt handelt. Folgende Informationen sind enthalten: Ihre Rechte, die einzuhaltenden Fristen sowie Informationen dazu, wie Sie Ihre Rechte geltend machen können. Je nach Rechtsgrundlage sind Ihre Möglichkeiten: der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid oder die Klage gegen den Ablehnungsbescheid vor einem Verwaltungsgericht. Um die Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens zu klären, ist in der Regel eine fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen. Weder der Projektträger noch der Zuwendungsgeber dürfen eine Rechtsberatung für Sie anbieten.