Widerruf
In seltenen Fällen muss der Zuwendungsgeber Ihren Zuwendungsbescheid als Ganzes oder in Teilen widerrufen. Üblicherweise erhalten Sie vor einem Widerruf im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes das Recht zur Anhörung. Mit dem entsprechenden Schreiben wird ihnen Gelegenheit gegeben, sich zu den Tatsachen schriftlich zu äußern und so den Widerrufsbescheid abzuwenden. In der Regel ist eine fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen, sobald sie ein Anhörungsschreiben zum Widerruf erhalten. Weder der Projektträger noch der Zuwendungsgeber dürfen eine Rechtsberatung für Sie anbieten.
Im Anhörungsschreiben wird dargelegt, gegen welche Auflagen Sie verstoßen haben. Sie sollten das Anhörungsschreiben genau lesen und die Antwortfrist beachten. Reagieren Sie nicht oder ist Ihre Antwort nicht ausreichend, erhalten Sie einen Widerrufsbescheid.
Im Widerrufsbescheid ist der Grund für den Widerruf oder den Teilwiderruf dargelegt. Der häufigste Widerrufsgrund ist die Insolvenz eines Unternehmens. Bei einer Insolvenz wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen aufgrund fehlender Eigenmittel nicht länger in der Lage ist, sein Projektziel zu erreichen.
Widerrufe oder Teilwiderrufe wegen Verstößen gegen Nachweispflichten oder Fehlern bei der Mittelverwendung sind sehr selten. In der Regel fordert der Projektträger Nachweise zuerst nach, bevor sie ein Anhörungsschreiben zum Widerruf erhalten. Nur wenn Sie nicht reagieren oder die Verwendungsprüfung behindern, müssen Sie mit einem Widerruf rechnen.
Sie sollten die Begründung im Anhörungsschreiben wie auch im Bescheid genau durchlesen. Der Bescheid enthält ferner immer eine Rechtsbehelfsbelehrung, da es sich um einen belastenden Verwaltungsakt handelt. In dieser Rechtsbehelfsbelehrung sind Ihre Rechte umfassend dargestellt. Auch enthält das Schreiben die Fristen, um ihre Rechte geltend zu machen, und Erläuterungen dazu, wie diese Rechte geltend zu machen sind. Je nach Rechtsgrundlage haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Widerrufsbescheid einzulegen oder gegen den Widerrufsbescheid vor einem Verwaltungsgericht zu klagen. Um die Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens zu klären, ist in der Regel eine fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen. Weder der Projektträger noch der Zuwendungsgeber dürfen eine Rechtsberatung für Sie anbieten.