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Förderung der angewandten Energieforschung

FAQ – Förderantrag stellen

Sie arbeiten in einem Unternehmen, einem Forschungsinstitut oder einer Hochschule und beschäftigen sich zum ersten Mal mit der Projektförderung? Sie möchten einen kurzen Einblick in die damit einhergehenden Aufgaben? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf zentrale Fragen rund um die Projektförderung innerhalb des 8. Energieforschungsprogramms zur angewandten Energieforschung.

Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!

1. Allgemeines zu Förderprogrammen und Zuständigkeiten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt mit dem Energieforschungsprogramm die Transformation des Energiesystems. Damit sichert das BMWE die zuverlässige, resiliente und wirtschaftliche Energieversorgung in Deutschland. Ziel der Zuwendung ist es, innovative Energietechnologien, Methoden und Verfahren zu entwickeln, weiterzuentwickeln und zu erproben, die zur Vollendung dieser Transformation beitragen, und ihren Einsatz in der Praxis im Einklang mit den Förderprogrammzielen zu beschleunigen. Das mithilfe des EFP entwickelte Know-how trägt dazu bei, Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand in Deutschland zu erhalten. Die angewandte Energieforschung beruht maßgeblich auf der Zusammenarbeit von Industrie, Wissenschaft und Anwendern.

Die Projektförderung ist ein besonders wirksames Element von Förderpolitik. Das BMWE kann verfügbare Forschungsmittel gezielt für dringend benötigte technologische Entwicklun-gen und für energie-, klima- und innovationspolitische Prioritäten einsetzen. Maßgeblich ist dabei die Anwendungsnähe der Vorschläge. Unternehmen erhalten die notwendige Sicherheit, dass neben den technischen auch die wirtschaftlichen Risiken ihrer Forschung verringert werden.

Mit dem 8. Energieforschungsprogramm hat das BMWE die Grundlinien und Schwerpunkte der Förderpolitik im Bereich innovativer Lösungen für die Transformation des Energiesystems festgelegt. Mit der Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung konkretisiert das BMWE die im EFP beschriebenen Forschungsbedarfe. Die Förderbekanntmachung bildet die rechtliche Grundlage zur Förderung von Projekten und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Förderaufrufe und Innovationswettbewerbe setzen aktuelle Schwerpunkte auf Grundlage der Förderbekanntmachung. 

Der Projektträger Jülich (PtJ) setzt das 8. Energieforschungsprogramm des BMWE um. PtJ ist damit Ihr Ansprechpartner zu allen Förderangelegenheiten. Die Informationen auf der Website Energieforschung.de werden redaktionell durch PtJ betreut – hier finden Sie auch die benötigten Kontaktdaten.

Der Projektträger Jülich unterstützt Bundes- und Landesministerien, Bundesbehörden, Stiftungen und die Europäische Kommission bei ihren förderpolitischen Zielen. Für seine Auftraggeber setzt PtJ Forschungs- und Innovationsförderprogramme um und erarbeitet gemeinsam mit ihnen innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen.

Unter anderem setzt PtJ das 8. Energieforschungsprogramm des BMWE um. Innerhalb des laufenden Fördergeschäfts prüft PtJ Skizzen und Anträge, berät Förderinteressierte und Antragsteller fachlich und administrativ, begleitet die Projekte während der gesamten Laufzeit und prüft die Verwertung der Ergebnisse. Wichtig zu wissen: PtJ ist nicht der Geldgeber. Die Fördermittel stammen aus dem Bundeshaushalt, der vom Deutschen Bundestag beschlossen wird. PtJ übernimmt die Rolle des Mittlers zwischen Politik, Forschung und Praxis.

Grundsätzlich ja. PtJ hat einen ausführlichen Leitfaden für alle Schritte eines Förderprojekts auf Energieforschung.de veröffentlicht. Zudem finden Sie auf der Website:

Sollten sich Fragen ergeben, die Sie nicht durch die Informationen auf Energieforschung.de klären können, melden Sie sich gerne beim PtJ. Rückfragen vorab zu klären ist in jedem Fall effizienter, als fehlende Unterlagen nachreichen zu müssen. Bitte senden Sie bei Fragen zum Einreichen neuer Projektskizzen Ihre Fragen an die E-Mail-Adresse  oder melden Sie sich unter der Telefonnummer 02461 61-1999.

Wenn Ihre Skizze erfolgreich war und Sie zur Antragstellung aufgefordert werden, erhalten Sie Kontaktdaten der beiden für Ihr Vorhaben zuständigen Ansprechpersonen beim PtJ.

Die Fördermodalitäten können Sie der jeweiligen Förderbekanntmachung bzw. dem Förderaufruf entnehmen.

Die Förderbekanntmachungen im Rahmen des Energieforschungsprogramms richten sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe (insbesondere Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Antragsberechtigt sind ebenfalls Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Details zu den Antragsberechtigungen sind der jeweiligen Förderbekanntmachung bzw. dem Förderaufruf zu entnehmen. 

Die Rechtsgrundlage für die Forschungsförderung des Bundes ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Zuwendungsbescheid und seine Nebenbestimmungen machen diese Regeln für Sie verbindlich.

Im Sinne des europäischen Rechts ist die Forschungsförderung eine Beihilfe. Den Rahmen für die nationale Forschungsförderung bildet daher das Beihilferecht der Europäischen Union. Dazu gehört insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, oder kurz Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), in der zum Zeitpunkt der Bewilligung gültigen Fassung.

Die Förderbekanntmachung sowie die jeweiligen Förderaufrufe (siehe Förderangebote) definieren die Ziele, auf die Ihr Projekt Bezug nehmen sollte. Sehen Sie dort einen möglichen Beitrag, könnte das Förderprogramm für Ihr Forschungsprojekt passen. Bitte beachten Sie: Die Projektförderung wird nur in den Fällen eingesetzt, in denen der Markt in absehbarer Zeit die neuen technischen Entwicklungen nicht von selbst erbringen kann. Auch Projekte, die eine erste praktische Anwendung verbesserter oder neuer Technologien demonstrieren wollen, können gefördert werden.

Die Dauer eines Projekts ist von dem jeweiligen Förderformat abhängig:

  • Verbund- und Einzelprojekte: Die Laufzeit der Förderprojekte soll im Regelfall drei Jahre nicht überschreiten.
  • Reallabore der Energiewende: Reallabore der Energiewende müssen eine Investitionsphase und eine Monitoringphase umfassen und innerhalb eines geförderten Zeitraums von maximal fünf Jahren umgesetzt werden. Zur Beschleunigung der Umsetzung können sie auf bereits durchgeführte Konzept- oder Planungsphasen aufsetzen.
  • Mikroprojekte: Das Format der Mikroprojekte sieht in der Regel Projektlaufzeiten von sechs Monaten vor, in begründeten Fällen kann jedoch eine Laufzeit von bis zu zwölf Monate gewährt werden.

Die Grundlagen anderer Formate wie etwa Innovationswettbewerbe entnehmen Sie bitte der jeweiligen Förderbekanntmachung bzw. dem jeweiligen Aufruf.

Von der Skizzeneinreichung bis zur Entscheidung über den förmlichen Antrag vergehen in der Regel mehrere Monate. Der genaue Zeitraum hängt vom Umfang des Vorhabens und von der Anzahl der eingereichten Skizzen ab.

Für alle Förderschwerpunkte der aktuellen Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms können Sie kontinuierlich Projektvorschläge, genannt Skizzen, einreichen. Dabei gelten feste Einreichungsstichtage einmal im Quartal, in deren Anschluss Bewertungsrunden stattfinden.

Zusätzlich zur Bekanntmachung werden aktuelle Förderschwerpunkte per Förderaufruf kommuniziert. Hier könnten andere Fristen gelten.

Die aktuelle Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms sieht verschiedene Förderformate vor, darunter sowohl Verbund- und Einzelprojekte als auch Mikroprojekte.

  • Verbund- und Einzelprojekte sind das übliche Förderformat. Der Fokus liegt auf der Zusammenarbeit zwischen einem oder mehreren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Universitäten und Forschungseinrichtungen. Im Regelfall sollen diese Projekte drei Jahre nicht überschreiten. Die Angemessenheit von Kosten bzw. Ausgaben für das Projekt sowie insbesondere die Eigenbeteiligung der Verbundpartner sind relevante Bewertungsgrundlagen für die Prüfung der eingereichten Skizzen. Die Angemessenheit wird individuell für jedes Projekt und dessen Beitrag zu den Zielen des Energieforschungsprogramms bewertet. Erfahrungswerte zu den Fördersummen anderer Förderprojekte können Sie im Informationssystem EnArgus oder bei den Projektbeispielen auf Energieforschung.de recherchieren. Die rechtlichen Grundlagen zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung können Sie der aktuellen Förderbekanntmachung entnehmen.
  • Mikroprojekte ergänzen das Format der Verbund- und Einzelprojekte. Dabei handelt es sich ausschließlich um Einzelvorhaben mit einer Regelzeit von sechs, maximal zwölf Monaten. Das Format ist niedrigschwellig und dient unter anderem dazu, die Machbarkeit von Innovationsideen zu prüfen, umfangreiche Forschungsprojekte vorzubereiten oder neuartige Technologien an die Marktreife anzunähern. Angesprochen sind Akteure, die an Umsetzungsprozessen beteiligt sind. Die mögliche Förderquote ist je nach Typ des Mikroprojekts und Art der Antragsteller festgelegt. Maximal können zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 200.000 Euro angesetzt werden.

2. Einstieg ins Antragsverfahren

Das Verfahren für das übliche Format der Verbund- und Einzelprojekte ist zweistufig. Um Ihre Projektidee in die Bewertungsrunden einzubringen, müssen Sie diese zunächst in Form einer Projektskizze einreichen. Darin stellen Sie schriftlich den innovativen Ansatz für Ihr Projekt dar. Bei geplanten Verbundprojekten mit mehreren Partnern reicht eine gemeinsame Skizze aus. Die Projekte, die am besten zu den Förderkriterien passen, werden ausgewählt. Falls Ihre Skizze erfolgreich war, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert. Für Mikroprojekte gelten andere Abläufe: Hierbei ist das Verfahren einstufig, eine Beratung vor dem Einreichen von Anträgen ist jedoch Pflicht.

Nein, die Aufforderung zur Antragstellung bedeutet kein Recht auf Förderung. Es ist jedoch ein bedeutender Schritt dorthin. Treffen alle Angaben aus der vorab begutachteten Skizze weiter zu, können alle Antragsunterlagen vollständig und fristgerecht vorgelegt werden und ist die Bonität aller Projektpartner ausreichend, werden die Verbundprojekte in der Regel bewilligt.

  • Orientieren Sie sich grundsätzlich am Leitfaden und an der aktuellen Förderbekanntmachung bzw. dem Förderaufruf.
  • Formulieren Sie so lang wie nötig – so kurz wie möglich (bis zu 15 Seiten).
  • Bewertet wird insbesondere der Beitrag zu den förderpolitischen Zielen des Energieforschungsprogramms und der fachliche Bezug zu der jeweiligen Förderbekanntmachung bzw. zu dem jeweiligen Förderaufruf.
  • Projektpartner aus der Anwendung im Forschungsteam zu haben erhöht die Erfolgschancen.
  • Zeigen Sie konkret auf, welche Ergebnisse anhand Ihres Vorhabens erreicht werden. Der Fokus sollte auf dem Praxistransfer liegen, also wie und wann aus Ihren Ergebnissen marktfähige Produkte entwickelt werden oder andere von Ihren Ergebnissen profitieren.
  • Die Skizze sollte für Personen nachvollziehbar sein, die nicht mit ihrem Thema vertraut sind.
  • Grafiken und Abbildungen können dabei helfen, Ihre Ideen zu erläutern.
  • Grenzen Sie sich klar und konkret von anderen Forschungsarbeiten ab. Recherchieren Sie aktuelle Forschungsprojekte zum Beispiel im Informationssystem zur Energieforschung Enargus.de.
  • Achten Sie darauf, dass der Gesamtaufwand für Personal und Sachmittel angemessen und konsistent zum Arbeitsplan ist.
  • Verzichten Sie auf politische Statements.

Der Projektträger bewertet die eingegangenen Skizzen mithilfe des Mehr-Augen-Prinzips. Die eingegangenen Skizzen durchlaufen einen geregelten Abstimmungsprozess mit mehreren Gutachtern. Anfangs prüfen zwei wissenschaftliche Mitarbeitende des Projektträgers unabhängig voneinander, ob der eingereichte Vorschlag zu den Förderkriterien passt. Bei fachlich übergreifenden Ideen werden noch weitere wissenschaftliche Mitarbeitende des PtJ hinzugezogen. Die entstandenen Gutachten werden im Anschluss innerhalb der sogenannten Skiz-zenrunde präsentiert und fachlich diskutiert. Dabei entscheiden die Mitarbeitenden, zu welchen der präsentierten Skizzen ein ausführlicher Antrag eingereicht werden soll. Die Skizzen stehen miteinander im Wettbewerb. Es werden die Ideen ausgewählt, die am besten zu den Förderkriterien passen.

Eine Übersicht aller laufenden und abgeschlossenen Förderprojekte im Bereich der Projektförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Energieforschungsprogramm finden Sie auf EnArgus.de. Die Projektbeschreibungen können nach Stichworten durchsucht werden. Zudem finden Sie auf der Website Energieforschung.de eine Auswahl an Berichten und Interviews über Förderprojekte, die Sie nach dem jeweiligen Förderschwerpunkt filtern können.  

Sie können PtJ unter den zentralen Kontaktdaten (02461 61-1999 / ) oder auch die Förderberatung des Bundes kontaktieren, um die Passfähigkeit Ihrer Projektidee zu überprüfen. Der Projektträger berät Sie zu allen administrativen und formalen Fragen der Skizze. Die Beratung ist für Sie unverbindlich und vertraulich. Eine umfassende Unterstützung bei der Ausarbeitung Ihrer Projektidee ist im Sinne der Gleichbehandlung aller jedoch nicht möglich.

Für alle Förderschwerpunkte der aktuellen Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms können Sie kontinuierlich Skizzen einreichen. Dabei gelten feste Einreichungsstichtage einmal im Quartal, in deren Anschluss Bewertungsrunden stattfinden. Zusätzlich zur Bekanntmachung werden aktuelle Förderschwerpunkte per Förderaufruf kommuniziert. Hier können andere Fristen gelten.

Eine Skizze besteht immer aus zwei verpflichtenden Dokumenten: Skizzenformular und Beschreibung der Projektidee.

  1. Das Skizzenformular finden Sie im System easy-Online. Den Direktlink finden Sie in der jeweiligen Förderbekanntmachung bzw. dem Förderaufruf. Für das easy-Online-Formular benötigen Sie folgende Informationen: Laufzeit, Titel und Akronym, Angaben zu Fördersumme und Förderquote, Kontaktdaten, Daten aller Projektpartner, Zusammenfassung der Vorhabenbeschreibung, Zuordnung zu Missionen und Programmzielen des Energieforschungsprogramms.
  2. Die Beschreibung der Projektidee muss als barrierearmes PDF-Dokument eingereicht werden. Als Unterstützung bietet der Projektträger hierzu eine Skizzenvorlage an. Informationen zu den von den Antragstellern benötigten Angaben finden Sie zudem un-ter Punkt 6.3 der Förderbekanntmachung.

Die bereitgestellte Vorlage zur Beschreibung Ihrer Projektidee im Downloadbereich ist ein Angebot an Sie. Die rechtlichen Vorgaben sind in der Förderbekanntmachung hinterlegt. Sie können auch eine andere Struktur wählen.

Sie können die Skizzenvorlage auch als Vorlage für Ihre Vorhabenbeschreibung nutzen und entsprechend ausarbeiten, sollten Sie zur Antragstellung aufgefordert werden. Eine separate Formatvorlage für Vorhabenbeschreibungen in Office Open XML und ODF ist aktuell in Arbeit und wird zukünftig ebenfalls im Downloadbereich zu finden sein.

Nein. Ihre Unterlagen werden vertraulich behandelt und ausschließlich von PtJ und dem BMWE geprüft.

Die rechtlichen Grundlagen zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung finden Sie in Absatz 5 der aktuellen Förderbekanntmachung. Grundsätzlich wird die Förderquote für jeden der Projektpartner nach den dort beschriebenen Regelungen festgelegt. Die Gesamtförderquote ist daher kein grundsätzlicher Entscheidungsfaktor, ob ein Projekt förderfähig ist oder nicht. Relevante Bewertungsgrundlagen für die Prüfung der eingereichten Skizzen sind stattdessen die Angemessenheit von Kosten beziehungsweise Ausgaben für das jeweilige Projekt. Dabei spielen die Inhalte des Projekts und dessen Beitrag zu den Zielen des Energieforschungspro-gramms eine zentrale Rolle. 

Um Ihre Skizze einreichen zu können, muss diese einem Themenfeld zugeordnet werden. Welches hierbei das passende ist, entnehmen Sie den Beschreibungen der geltenden Förderbekanntmachung. Nutzen Sie zur Einordnung auch gern die ausführlicheren Darstellungen der Förderschwerpunkte auf Energieforschung.de. Falls Sie trotzdem unsicher sind, welches Thema am besten passt, wenden Sie sich an den Projektträger. Hinweis: Bei aktuellen Förderaufrufen sind die richtigen Themen in der Regel bereits innerhalb des angegebenen Links festgelegt.

Wenn Sie keine Förderempfehlung erhalten, können fachliche oder förderpolitische Gründe dazu geführt haben. Telefonisch können Sie beim Projektträger nachfragen, welche Defizite bei Ihrer Skizze vorlagen. Eventuell gibt es auch ein anderes Förderprogramm, das besser zu Ihrer Skizze passt. 

Bitte reichen Sie Ihre Skizze nicht unter neuem Titel oder mit nur oberflächlichen Änderungen erneut ein. Dies wird nicht zu einer Förderempfehlung führen.

Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die Projektideen als jeweils selbständige Projektskizzen separat einreichen. Das bedeutet, dass die Skizzen in sich sowohl inhaltlich, zeitlich als auch finanziell stimmig sein müssen. Wenn Sie mehrere Projektideen einreichen, müssen Sie zudem sicherstellen, dass sie den Eigenanteil sämtlicher Projekte finanzieren könnten.

Welche Anlagen ein Wirtschaftsunternehmen seinem Antrag bei easy-Online beifügen muss, unterscheidet sich individuell. Unter anderem können geeignete Bonitätsunterlagen wie etwa ein Handelsregisterauszug notwendig sein oder bestimmte Formulare wie zum Beispiel eine Erklärung mit den nötigen Angaben zur Einstufung als kleines und mittleres Unternehmen (KMU).

3. Zusammenarbeit im Verbundprojekt

In einem Verbundvorhaben arbeiten mehrere Partner – zum Beispiel Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen – gemeinsam an einem Projektziel. Die Zusammenarbeit wird in einem Konsortialvertrag geregelt. Verbundprojekte aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht.

Bei Einzelprojekten führt ein Antragsteller das Vorhaben allein durch und ist alleiniger Zuwendungsempfänger. Einzelvorhaben sind die Ausnahme in der etablierten Projektförderung. Ver-bundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht, da durch die Arbeit im Verbund der Praxistransfer unterstützt wird. Das Förderformat Mikroprojekte hingegen ist auf Einzelprojekte ausgelegt – hier werden unter anderem umfangreichere Verbundprojekte durch einzelne Akteure vorbereitet.

Nein, eine Universität muss nicht unbedingt einen Partner aus der Industrie haben. Es ist aber häufig sinnvoll, weil ein Anwendungsbezug die Erfolgschancen erhöhen kann. Bei der Bewertung der eingereichten Skizzen wird die Passgenauigkeit zu den Förderkriterien beurteilt – der zu erzielende Praxistransfer spielt dabei eine wichtige Rolle.

  • Verbundpartner: eigenständige Organisation, die innerhalb eines zusammenhängenden Ver-bundprojekts jeweils ein eigenes Teilprojekt bearbeitet und selbst Fördermittel erhält
  • Unterauftragnehmer: übernimmt eine klar abgegrenzte Leistung gegen Bezahlung, erhält jedoch keine eigenen Fördermittel
  • Assoziierter Partner: Bringt sein Know-how ein ohne finanzielle Förderung zu bekommen

In Verbundvorhaben übernimmt ein Projektpartner die Rolle des Konsortialführers. Dieser koordiniert das Projekt, ist Hauptansprechpartner für PtJ und das BMWE und reicht Berichte sowie Abrechnungen gesammelt ein.

Um geeignete Projektpartner zu finden, eignen sich die Forschungsnetzwerke Energie. Diese decken die unterschiedlichen Themengebiete der angewandten Energieforschung ab, so dass Sie gezielt nach weiteren aktiven Forschungsabteilungen und -instituten suchen können. Bei den Forschungsnetzwerken finden Sie auch eine Projekt-/Partnerbörse. Sie können sich für beliebig viele Netzwerke registrieren.

Grundsätzlich können Sie bei den üblichen Verbundprojekten mit ausländischen Partnern zusammenarbeiten. Jedoch wird jeder Einzelfall geprüft. Unteraufträge wirken sich unter anderem auf die Verwertung, die Rechte an den Ergebnissen oder das Vergaberecht aus.

Grundsätzlich ist bei Interesse an einer internationalen Zusammenarbeit auch die Teilnahme an einem internationalen Förderformat möglich, zum Beispiel innerhalb der Clean Energy TransitionPartnership (CETP). Es gibt die Möglichkeit zu bi- oder trilateralen Projekten mit europäischen (EU) Partnern im Projekt, bei denen die EU-Partner ihre Beiträge allerdings aus ihren jeweiligen Herkunftsländern fördern lassen müssen.

Durch das Energieforschungsprogramm selbst gefördert werden können nur Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland bzw. Forschungseinrichtungen oder Hochschulen in Deutschland – entsprechend der unter Punkt 4 „Zuwendungsempfänger“ der aktuellen Förderbekanntmachung angegebenen Regelungen.

Eine Beratung bietet die Nationale Kontaktstelle Klima Energie Mobilität (NKS KEM).

4. Finanzen und Förderung

Förderfähig sind in der Regel Personal- und Sachkosten, Reisekosten sowie bestimmte Investitionen, die unmittelbar für das Vorhaben erforderlich sind. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in der jeweiligen Förderbekanntmachung.

Nein, die Förderung ist nicht gedeckelt. Allerdings spielen die verfügbaren Haushaltsmittel eine Rolle bei der Bewertung der eingereichten Projektideen, die untereinander im Wettbewerb stehen. Geprüft wird die Angemessenheit von Kosten beziehungsweise Ausgaben für das jeweilige Projekt sowie dessen Beitrag zu den Zielen des Energieforschungsprogramms. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus den projektspezifischen Kosten sowie den geltenden Förderquoten.

Bitte beachten Sie: Die Kosten bzw. Ausgaben, die Sie bei Ihrer Skizze ansetzen, dürfen im Falle einer Antragstellung nur geringfügig abweichen.  

Die Förderquoten variieren je nach Antragsteller. Für Unternehmen können meist bis zu 50 Prozent der projektspezifischen Kosten übernommen werden. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können mit bis zu 100 Prozent unterstützt werden. Die exakten Fördermodalitäten unterscheiden sich je nach Förderbekanntmachung und Förderaufruf.

Es ist kein Maximalwert für eine Gesamtförderquote von Verbundprojekten festgelegt. Die Gesamtförderquote orientiert sich an den Förderquoten der jeweiligen Teilprojekte. Insgesamt wird ein Projektvorschlag nach der Angemessenheit der Kosten beziehungsweise Ausgaben für die beabsichtigten Projektziele und deren Beitrag zu den Zielen des Energieforschungsprogramms beurteilt.

Die Höhe des Eigenanteils hängt vom Organisationstyp (zum Beispiel Hochschule, For-schungsinstitut, Unternehmen) und von der festgelegten Förderquote ab.

Nein. Die projektspezifischen Arbeiten dürfen nicht durch weitere Programme gefördert werden. Eine Doppelförderung ist rechtlich grundsätzlich verboten und wird bei der Antragsprüfung ausgeschlossen.

Fördermittel werden in Form von Mittelabrufen bereitgestellt. Hierzu erstellen Sie entsprechende Zahlungsanforderungen an den Projektträger. Darin weisen Sie regelmäßig nach, welche Ausgaben bzw. Kosten tatsächlich entstanden sind. 

Nein, die Ausgaben bzw. Kosten für das Erstellen Ihres Antrags tragen Sie selbst. Sie können Zuwendungen nur für die Kosten und Ausgaben erhalten, die nach dem offiziellen Projektstart anfallen, der Ihnen im Zuwendungsbescheid mitgeteilt wird.

Nein, das geht nicht. Beginnen Sie mit den Arbeiten an Ihrem Projekt erst an dem Datum, das Ihnen als Projektbeginn im Zuwendungsbescheid mitgeteilt wurde. Sie können nur Zuwendungen für Kosten und Ausgaben erhalten, die innerhalb der Projektlaufzeit angefallen sind.

Grundsätzlich sind nur notwendige Reisen zuwendungsfähig. Bei Reisen zu Messen, Tagungen oder Konferenzen kommt es auf die fachliche Notwendigkeit an. Die Reisen zu Veranstaltungen dienen der wissenschaftlichen Diskussion Ihrer Ergebnisse mit der Fachcommunity. Inhaltlich und vom Umfang her sollte Ihre Reise angemessen sein, wobei sowohl die Größe Ihres Vorhabens als auch die Größe der Veranstaltung berücksichtigt werden. Die wirtschaftliche Mittelverwendung wird bei Projektende mit dem Verwendungsnachweis abgefragt und geprüft.

Aktuell ist die pauschalierte Abrechnung nicht möglich. Unternehmen müssen daher anhand der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (kurz: LSP) abrechnen. Dabei können Sie sich zum Beispiel von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater unterstützen lassen. 

Nein, hierzu gibt es keine Handreichung. Die Unternehmen ermitteln ihre Gemeinkosten selbständig. Wenden Sie sich dafür an Ihre Finanzbuchhaltung / Ihre Steuerberatung / Ihre Wirtschaftsprüfung.

Die Gemeinkosten dürfen keine förderschädlichen Anteile (etwa Werbungskosten) enthalten. 

Die Finanzierung von Investitionen bzw. Anschaffungen innerhalb eines Förderprojekts dient an erster Stelle dazu, die für das Vorhaben benötigte Ausrüstung bereitzustellen. Nach dem Vorhaben wird erwartet, dass Sie die Anschaffungen weiternutzen. Im Bereich der Hochschulen müssen diese für die weitere Forschungstätigkeit oder für die Lehre eingesetzt werden. Im Verwendungsnachweis müssen Sie entsprechende Vorschläge für die Weiternutzung machen. Lässt sich die Anschaffung nicht weiternutzen, müssen Sie den Restwert anteilig (entsprechend der Förderquote) zurückzahlen. 

5. Projektumsetzung und -abschluss

Der Projektbeginn Ihres Vorhabens wird Ihnen im Zuwendungsbescheid mitgeteilt. Sie können nur Zuwendungen für Kosten und Ausgaben erhalten, welche innerhalb der Projektlaufzeit angefallen sind. Vorab angefallene Kosten und Ausgaben können nicht angerechnet werden. 

In Zwischenberichten bzw. Sachberichten dokumentieren Sie in der Regel zwei Mal pro Kalenderjahr den fachlichen Fortschritt Ihres Projekts. Anhand Ihrer Berichte kann der Projektträger die Verwendung der Zuwendung nachvollziehen. Zusätzlich müssen Sie nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres innerhalb einer vorgegebenen Frist einen Zwischennachweis vorlegen. Mit dem Zwischennachweis wird das Vorjahr abschließend abgerechnet. Der Projektträger ist Ihr zuständiger Ansprechpartner für das Förderprojekt, alle Berichte und Nachweise sind daher an den Projektträger adressiert. Zur Abwicklung Ihrer Zuwendung wird verwaltungsintern die Website profi-Online des Bundes verwendet. 

Ja, das ist möglich. Grundsätzlich erstellen Sie innerhalb Ihres Antrags einen Arbeitsplan, an den Sie sich halten sollten. Natürlich kann es im Laufe Ihres mehrjährigen Projekts vorkommen, dass Sie Ihre Pläne ändern müssen. Für manche Änderungen benötigen Sie die Zustimmung des Zuwendungsgebers bzw. des Projektträgers.

Ja, die Ergebnisse werden in Form eines Abschlussberichts bei der Technischen Informationsbibliothek Hannover (TIB) veröffentlicht. Wenn berechtigte wirtschaftliche Geheimhaltungsinteressen bestehen, können Sie einen gekürzten oder mit einer Sperrfrist versehenen Bericht an die TIB schicken. 

In allen Veröffentlichungen müssen Sie den Zusammenhang zur Energieforschungsförderung des BMWE darstellen. Dabei müssen Sie die formalen Vorgaben wie etwa die Verwendung von Logos beachten. Darüber hinaus müssen Sie auf Anfrage mit Materialien wie Texten oder Bildern die Veröffentlichungen des Zuwendungsgebers unterstützen. Grundlage dafür sind die „Weiteren Nebenbestimmungen zur Informationsverbreitung und Außendarstellung“.

Für Ihre eigene Kommunikationsstrategie hat der Projektträger zudem nützliche Hinweise zu Kommunikationsformaten und -kanälen im Kontext von Förderprojekten veröffentlicht.

Die Ergebnisse Ihres Projekts gehören Ihnen. Es wird jedoch erwartet, dass Sie diese im An-schluss verwerten. Wie, müssen Sie in einem Verwertungsnachweis darlegen. Jedes Forschungsprojekt, welches im öffentlichen Interesse zur Förderung ausgewählt wurde, soll der Allgemeinheit etwas zurückgeben – etwa durch Innovationen, Produkte und Dienstleistungen.

Nein, die Verwertung der Ergebnisse ist die Aufgabe der Zuwendungsempfänger. Wenn Sie Ihre Projektskizze einreichen, müssen Sie darin bereits einen Plan zur Verwertung der Ergebnisse beschreiben. Die mögliche Ergebnisverwertung ist im Bereich der angewandten Energieforschung ein zentrales Bewertungskriterium für Ihre Projektidee. Mit jedem Zwischenbericht und mit dem Abschlussbericht werden Sie aufgefordert, Ihren Verwertungsplan zu aktualisieren. Mit etwas zeitlichem Abstand zum Abschluss des Projekts wird die Ergebnisverwertung zudem durch den Projektträger geprüft.