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Entwurf der Förderrichtlinie „Reallabore der Energiewende“ an die Europäische Kommission gesendet

19.02.2020 | Aktualisiert am: 08.11.2024

Die Bundesregierung hat im Rahmen einer sogenannten Pränotifizierung ihren Entwurf der Förderrichtlinie „Reallabore der Energiewende“ an die Europäische Kommission nach Brüssel gesendet. Ziel ist es, bei der Voranmeldung  grundsätzliche Fragen zu klären, um dadurch das eigentliche Notifizierungsverfahren zu beschleunigen.

Der Entwurf wird nun vorveröffentlicht, um potenzielle Antragsteller über die Rahmenbedingungen der neuen Fördergrundlage frühzeitig zu informieren. Die vorgesehene Förderung bezieht sich auf die Kombination einer FuE- mit der anschließenden regulären Betriebsphase von Anlagen in Reallaboren der Energiewende, die im 7. Energieforschungsprogramm  verankert sind. Dabei soll eine Förderdauer von bis zu zehn Jahren ermöglicht werden. Da die Förderung von Unternehmen der Beihilfekontrolle unterliegt, muss die Förderrichtlinie von der Europäischen Kommission genehmigt werden (Notifizierung). Erst nachdem dieser Schritt erfolgt ist, wird die finale Fassung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und auf energieforschung.de verlinkt.

Reallabore der Energiewende wurden als neue Fördersäule im 7. Energieforschungsprogramm verankert und sind als Format langfristig angelegt. In den Projekten sollen ausgewählte innovative Technologien und Konzepte für die Transformation der Energieversorgung in Deutschland in einem realen Umfeld erprobt werden. Die Projekte weisen einen industriellen Maßstab auf und folgen einem systemischen Ansatz. Das heißt, neben dem Elektrizitätsmarkt sollen auch der Wärmemarkt, der Verkehrssektor und die Industrie im Sinne der Sektorenkopplung mitgedacht werden.