wird geladen
Als zuverlässige und klimaneutrale Wärmequelle spielt Geothermie eine wichtige Rolle. Mit dem nun verabschiedeten neuen Gesetz will die Bundesregierung die Nutzung von mehr Geothermie in Deutschland zügig vorantreiben. © Andy Ilmberger – stock.adobe.com
Als zuverlässige und klimaneutrale Wärmequelle spielt Geothermie eine wichtige Rolle. Mit dem nun verabschiedeten neuen Gesetz will die Bundesregierung die Nutzung von mehr Geothermie in Deutschland zügig vorantreiben.

Geothermie
Neues Gesetz soll Geothermie-Ausbau deutlich beschleunigen

15.07.2025 | Aktualisiert am: 19.12.2025

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat im August einen Entwurf für ein Geothermie-Beschleunigungsgesetz vorgelegt. Am 4. Dezember 2025 hat der Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung“ angenommen.

Der Titel des Gesetzes beschreibt bereits dessen zentralen Ziele: Das Tempo beim Ausbau von Geothermieanlagen sowie Wärmepumpen, -speichern und -leitungen soll deutlich gesteigert werden; insbesondere durch vereinfachte und digitalisierte Planungs- und Genehmigungsverfahren. Gleichzeitig trägt das Gesetz dazu bei, die Erkundung der regionalen Potenziale der Erdwärme zu erleichtern. Dafür werden Hürden abgebaut, die beispielsweise im Erschließungsprozess von klimaneutralen Wärmequellen auftreten. Auch private Haushalte sollen von dem Gesetz profitieren, zum Beispiel in Form von vereinfachten Genehmigungen für eigene Wärmepumpen.

Um das Erdwärmepotenzial an konkreten Standorten in Regionen in Deutschland ermitteln zu können, ist es notwendig, den Untergrund mit Messfahrzeugen zu erkunden. Durch das Gesetz soll dies künftig ganzjährig ermöglicht werden – weiterhin unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes.

Mit Blick auf mögliche Bergschäden sollen Behörden zukünftig von Geothermie-Unternehmen eine Sicherheitsleistung verlangen können, um damit Schadensfälle vollständig abzusichern.

Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz setzt sowohl eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags als auch europäische Vorgaben aus der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) um, die seit Mai 2025 gilt. Es ist Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung. (av)