Neues Gesetz soll Geothermie-Ausbau soll deutlich beschleunigen

Geothermie
Neues Gesetz soll Geothermie-Ausbau deutlich beschleunigen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen Entwurf für ein Geothermie-Beschleunigungsgesetz vorgelegt. Derzeit führt das Ministerium die Länder- und Verbändeanhörung durch. Stellungnahmen können bis zum 21. Juli 2025 eingereicht werden.
Ziel des geplanten Gesetzes ist es, das Tempo beim Ausbau von Geothermieanlagen sowie Wärmepumpen, -speichern und -leitungen deutlich zu steigern. Gleichzeitig soll das Gesetz dazu beitragen, die Erkundung der regionalen Potenziale der Erdwärme zu erleichtern. Dafür will das BMWE Hürden abbauen, die beispielsweise im Erschließungsprozess von klimaneutralen Wärmequellen auftreten. Auch private Haushalte sollen von dem Gesetz profitieren, zum Beispiel in Form von vereinfachten Genehmigungen für eigene Wärmepumpen.
Um das Erdwärmepotenzial an konkreten Standorten in Regionen in Deutschland ermitteln zu können, ist es notwendig, den Untergrund mit Messfahrzeugen zu erkunden. Durch das Gesetz soll dies künftig ganzjährig ermöglicht werden – weiterhin unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes.
Mit Blick auf mögliche Bergschäden sollen Behörden zukünftig von Geothermie-Unternehmen eine Sicherheitsleistung verlangen können, um damit Schadensfälle vollständig abzusichern.
Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz setzt sowohl eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags als auch europäische Vorgaben aus der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) um, die seit Mai 2025 gilt. Es ist Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung. Ein Kabinettbeschluss des Entwurfs ist für August 2025 geplant. Anschließend wird er an den Bundestag für den Gesetzgebungsprozess übergeben. (av)