
Energiegemeinschaften als Schlüssel zur lokalen Energiewende
Fachleute sehen großes Potenzial in Energiegemeinschaften. Ein Positionspapier der Begleitforschung Energiewendebauen und eine Kurzstudie des Instituts für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme (IZES) zeigen auf, welche regulatorischen Rahmenbedingungen und möglichen Geschäftsmodelle die Etablierung begünstigen könnten.
Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEGe) ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Institutionen durch die EU-Richtlinie 2018/2001 (RED II) aktiv an der Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien teilzunehmen. Ihr Fokus liegt darauf, die Energieversorgung lokal und dezentral zu organisieren. Die Energie wird in erster Linie für den Eigenverbrauch der Mitglieder erzeugt, sodass diese Energiekosten einsparen können. Damit leisten Energiegemeinschaften einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Förderung und Nutzung erneuerbarer Energien direkt vor Ort.
Fachleute schätzen EEG als Möglichkeit ein, die zum Schlüsselelement der Energiewende werden könnte: Sie stärken die Bürgerbeteiligung und die Akzeptanz der Energiewende. Durch den lokalen Ausbau werden erneuerbare Energieanlagen gefördert und die Effizienz gesteigert. Sektorenkopplung und Digitalisierung können beschleunigt werden.
Im Gegensatz zu bestehenden Bürgerenergiegesellschaften sollen Mitglieder einer EEG Strom aus gemeinsam betriebenen erneuerbaren Anlagen wie PV-Anlagen über das öffentliche Netz teilen, speichern und handeln dürfen. An den Systemkosten sollen sie sich angemessen beteiligen – ohne ungerechtfertigte Benachteiligung. Auch einkommensschwache und bedürftige Haushalte sollen miteinbezogen werden und profitieren können.
Begleitforschung Energiewendebauen schlägt Anpassungen für das Energiewirtschaftsgesetz vor
Für eine breite Umsetzung in Deutschland sind allerdings einige Hindernisse zu überwinden. Die wissenschaftliche Begleitforschung Energiewendebauen veröffentlichte im Januar 2025 das Positionspapier „Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften zur Beschleunigung der dezentralen Energiewende“, in dem Erkenntnisse aus Forschungsarbeiten und praxisnahen Projekten zusammengefasst sind. Es beschreibt vielversprechende Geschäftsmodelle, die die wissenschaftliche Begleitforschung Energiewendebauen im Rahmen von Metaanalysen, Literaturrecherchen und Experteninterviews identifiziert hat. Diese Modelle sollen sicherstellen, dass Interessenten ihre Energiegemeinschaften wirtschaftlich tragfähig aufstellen können.
Ein weiterer zentraler Punkt des Papiers sind Vorschläge zur Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes, um den langfristigen Erfolg von EEG durch rechtliche Rahmenbedingungen zu fördern. Demnach
- sollten finanzielle Anreize gefördert werden,
- braucht es einen erfolgreichen Smart Meter Rollout für Datenübermittlung in Echtzeit,
- sollten Unklarheiten bezüglich der Berechnung des Aufteilungsschlüssels und der Angabe der entgeltlichen Gegenleistung ausgeräumt werden und
- sollte eine zentrale Informationsstelle geschaffen werden.
IZES empfiehlt flexible Stromtarife und Netzentgelte sowie intelligente Messsysteme
Auch eine im Mai 2025 erschienene Kurzstudie des Instituts für ZukunftsEnergie und Stoffstromsysteme (IZES) stellt dar, wie der regulatorische Rahmen für EEG aussehen könnte. Auch geht sie auf mögliche Tarif-, Versorgungs- sowie Betreibermodelle für eine gelingende Integration von EEG in das Stromsystem ein. Als zentrale Hürden nennt die Studie unklare Rechtsdefinitionen, fehlende Flexibilität bei Netztarifen, unzureichende Netzintegration, rigide Abrechnungsstrukturen und andere technische und administrative Barrieren.
Die Kurzstudie empfiehlt deshalb unter anderem flexible Stromtarife und Netzentgelte, um Lastspitzen im Verteilnetz zu reduzieren. Ein weiterer Vorschlag: EEGe vor allem als hilfreich zu netzdienlichem Verhalten auf den unteren Spannungsebenen zu betrachten. Außerdem weist die Studie darauf hin, dass intelligente Mess-, Kommunikations- und Energiemanagementsysteme unerlässlich sind.
Die potenziellen EEG-Vorteile könnten aber erst dann wirken, wenn ein regulatorischer Rahmen geschaffen ist, der sie nicht nur erlaubt, sondern aktiv unterstützt. Dafür brauche es:
- Einen möglichst einfachen rechtlichen Rahmen,
- die Verpflichtung, dass Netzbetreiber intelligente Messsysteme vorrangig Kundinnen und Kunden installieren, die sich einer EEG anschließen wollen sowie
- die Möglichkeit, dass EEG Strom von einem frei wählbaren Lieferanten beziehen können.
(bs/uj)