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Förderung im Energieforschungsprogramm
Information zur Haushaltssituation

02.01.24 | Aktualisiert am: 02.02.2024

Nach intensiven Gesprächen ist es der Bundesregierung gelungen, eine Einigung sowohl für den Bundeshaushalt 2024 als auch den Klima -und Transformationsfonds für die kommenden vier Jahre zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 die entsprechenden Regelungen im 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig und damit die Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit nicht genutzten Krediten aus der Corona-Pandemie für unzulässig erklärt. Der Bundesregierung ist es gelungen, eine Einigung sowohl für den Bundeshaushalt 2024 als auch den KTF für die kommenden vier Jahre zu finden.

Zentrale Programme werden konsequent fortgesetzt, sodass der Standort Deutschland und die Wertschöpfung in der industriellen Transformation gesichert und zukunftsfähig gemacht, Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden können. Ebenfalls gilt weiterhin, dass bereits zugesagte Verpflichtungen eingehalten werden sollen. Die getroffenen Vereinbarungen sollen nun schnellstmöglich in den neuen Haushalts- beziehungsweise Wirtschaftsplan 2024 eingearbeitet und das Haushaltsgesetz zeitnah im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Details über einzelne Programme und Investitionen machen können.

Zur Antrags- und Zusagepause für KTF-Förderprogramme des BMWK

Seit dem 01. Dezember 2023 pausiert die Annahme von Anträgen in den KTF-Förderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Eine Antragsstellung ist damit vorerst nicht möglich. Alle vorliegenden Anträge, die zu einer Zahlungsverpflichtung für das Jahr 2024 und folgende führen, können aktuell nicht bewilligt werden. Von der Antragspause sind die „Förderungen von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich“, konkret die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), ausgenommen.

Zum 18. Dezember 2023 wurde der „Umweltbonus“, also die Förderung des Kaufs von E-Autos, beendet. Es können hier demnach mit Ablauf des 17. Dezember 2023 keine neuen Anträge gestellt werden.

Bereits rechtverbindlich zugesagte Förderungen sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.

Solange die haushaltswirtschaftliche Sperre andauert, gilt die Annahme- und Bewilligungspause in den betroffenen KTF-Förderprogrammen des BMWK fort. Über die Aufhebung der Sperre entscheidet das Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Haushaltswirtschaftliche Sperre für alle Einzelpläne

Die am 21. November 2023 auch für den Bundeshaushalt ausgesprochene haushaltswirtschaftliche Sperre nach §41 BHO der verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen (VE) für den Einzelplan 09 wurde vom BMF mit Ressortschreiben vom 14. Dezember 2023 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Für den KTF besteht die Sperre fort.

Haushaltswirtschaftliche Sperre des Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Das BMF hat die am 21. November 2023 für den Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) verhängte haushaltsrechtliche Sperre mit sofortiger Wirkung am 14. Dezember 2023 aufgehoben, sodass planmäßige Ausgaben in 2023 noch erfolgen konnten.

Im Rahmen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 wird ein neuer Wirtschaftsplan für den WSF für das Jahr 2023 erlassen und die Kreditermächtigungen im Hinblick auf das Urteil des BVerfG angepasst.

Der WSF wird zum 31. Dezember 2023 aufgelöst. Die Finanzierung der Energiepreisbremsen ist bis zum Jahresende 2023 sichergestellt.

[Stand: 21. Dezember 2023]