© stockpics – stock.adobe.com

Förderung im Energieforschungsprogramm
Information zu aktueller Haushaltssituation

27.11.23 | Aktualisiert am: 02.02.2024

Bitte beachten Sie: Eine neue Meldung mit weiteren Details liegt vor.

Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021.

Am 21. November 2023 hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft unter anderem das Energieforschungsprogramm (Projektförderung und Reallabore der Energiewende).

Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen (per Bewilligungsbescheid) können weiterverfolgt werden.