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Förderaufruf
BMWE fördert Testinfrastrukturen für Wärme- und Kältetechnologien
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will neue Wärme- und Kältetechnologien schneller in die industrielle Praxis bringen. Ein neuer Förderaufruf unterstützt hierfür den Aufbau von Testinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Projektskizzen können bis zum 13. Dezember 2026 eingereicht werden.
Neue Wärme- und Kältetechnologien müssen ihre Leistungsfähigkeit unter praxisnahen Bedingungen nachweisen, bevor sie breit eingesetzt werden können. Dafür sind häufig aufwendige Prüfstände und Testanlagen erforderlich, die einzelne Unternehmen nicht wirtschaftlich betreiben können. Mit dem Förderaufruf „Testinfrastrukturen“ im Rahmen der Transferoffensive Energieinnovationen will das BMWE solche Anlagen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördern. Sie sollen Unternehmen dabei unterstützen, neue Technologien zu erproben, weiterzuentwickeln und für den industriellen Einsatz vorzubereiten.
Von Großwärmepumpen bis zu thermischen Speichern
Im Mittelpunkt stehen Testinfrastrukturen, an denen neue Wärme- und Kältetechnologien unter praxisnahen Bedingungen getestet und für den breiten Einsatz weiterentwickelt werden können. Gefördert werden können insbesondere Prüfstände für Hochtemperatur- und Großwärmepumpen, große Wärmespeicher und Fernwärmetechnologien. Weitere Schwerpunkte sind ressourcenschonende Dämmstoffe sowie Technologien zur klimafreundlichen Hochtemperatur-Wärmeerzeugung.
Bei den Tests geht es unter anderem darum, wie effizient und sicher die Technologien arbeiten, wie langlebig die verwendeten Materialien sind und wie sich Messergebnisse vergleichen lassen. Auch die Entwicklung kostengünstiger, langlebiger und recyclingfähiger Materialien spielt eine Rolle.
Förderung für den Aufbau großer Testinfrastrukturen
Der Förderaufruf richtet sich in erster Linie an Universitäten und Forschungseinrichtungen. Das BMWE plant, ein bis zwei größere Vorhaben mit einer Laufzeit von drei bis fünf Jahren zu unterstützen. Der Förderumfang liegt üblicherweise zwischen fünf und 15 Millionen Euro pro Projekt.
Neben dem Bau und der Ausstattung der Testanlagen können auch vorbereitende und begleitende Arbeiten gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise Machbarkeitsuntersuchungen, die Planung und Kalibrierung der Anlagen sowie erste Testläufe. Die förderfähigen Ausgaben wissenschaftlicher Einrichtungen können grundsätzlich vollständig übernommen werden, sofern ein breites Interesse der Industrie nachgewiesen wird.
Die Testinfrastrukturen sollen interessierten Unternehmen zu fairen und transparenten Bedingungen offenstehen und in der Regel mindestens zehn Jahre nach Projektende genutzt werden können.
Projektskizzen bis zum 13. Dezember 2026 einreichen
Für die Förderung gilt ein zweistufiges Verfahren. Zunächst reichen interessierte Einrichtungen eine Projektskizze ein. Zusätzlich müssen sie ein breites Interesse der Industrie nachweisen, etwa durch Stellungnahmen von Industrieverbänden oder gemeinsame Unterstützungsschreiben mehrerer Unternehmen.
Die Einreichungsfrist endet am 13. Dezember 2026.
Weitere Informationen zum Verfahren und zu den Anforderungen bietet die Seite zur Projektförderung und Antragstellung.