Frist für den zweiten Förderaufruf zu „Energiewende und Gesellschaft“ ist der 9. November. © mast3r – stock.adobe.com
Frist für den zweiten Förderaufruf zu „Energiewende und Gesellschaft“ ist der 9. November.

Energiewende und Gesellschaft: Zweiter Förderaufruf gestartet

14.09.2020 | Aktualisiert am: 08.11.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ruft zum Einreichen von Projektskizzen für den Förderschwerpunkt „Energiewende und Gesellschaft“ auf. Projektvorschläge können bis zum 09. November, 15:00 Uhr, über das easy-Online-System eingereicht werden.

Das Thema „Energiewende und Gesellschaft“ ist als technologieübergreifender Förderschwerpunkt im
7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung verankert. Der erste Förderaufruf Mitte 2019 traf auf große Resonanz. Jetzt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die zweite Runde gestartet. Auch der aktuelle Aufruf richtet sich an Forschungsvorhaben mit system- und technologieübergreifendem Charakter zur Gesellschaft im Kontext der Energiewende.

Um einige Beispiele zu nennen: Förderberechtigt sind unter anderem Untersuchungen zu energiewendebedingten Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und zu sozio-ökonomischen Aspekten des Strukturwandels. Thematisch im Zentrum steht auch die Erforschung von Akzeptanz gegenüber der Digitalisierung. Gefragt sind zudem Ideen für Projekte zu Kommunikations- und Visualisierungsstrategien mit Blick auf eine intensive Partizipation gesellschaftlicher Akteure.

Nicht Gegenstand des Förderaufrufs ist die originäre Politikberatung. Auch technologiespezifische Projektvorschläge mit direktem Bezug zu gesellschaftlichen Fragen werden nicht in diesem Förderaufruf adressiert. Diese Themen sollten im jeweiligen in der Förderbekanntmachung „Innovationen für die Energiewende“ aufgeführten energietechnologischen Forschungsbereich eingereicht werden.