Innovationswettbewerb Systematische Cyberresilienz im Energiesystem (CYANE)
Mit dem vorliegenden Innovationswettbewerb verfolgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) das Ziel, durch Forschungs- und Entwicklungsprojekte die Cyberresilienz des Energiesystems substanziell zu stärken. Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Betreiber, Entwickler und Behörden sind aufgerufen, gemeinsam Lösungen für ein sicheres, widerstandsfähiges und vertrauenswürdiges Energiesystem im digitalen Zeitalter zu erarbeiten. Ein besonderer Fokus liegt auf der Mission Energiesystem im 8. Energieforschungsprogramm. Einreichungsfrist ist der 31.01.2026.
Das Instrument der Projektförderung für Forschung, Entwicklung und Innovation verfolgt hier als wesentliches Ziel, die Cyberresilienz des Energiesystems zu unterstützen. Die Förderung findet im Förderbereich Digitalisierung und Systemintegration der Energiewende statt und soll in zwei Ausrichtungen erfolgen:
- In der ersten Ausrichtung werden anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert.
- Die zweite Ausrichtung findet begleitend auf der Ebene der Energiesystemanalyse statt, durch z.B. die Analyse von Cyberangriff-Szenarien sowie systemische Stresstests in Form von Computermodellierung, Simulation und Optimierung.
Gesucht werden in den oben genannten zwei Ausrichtungen Projekte, die sich mit einem oder mehreren der folgenden Themen und Ziele zur Cyberresilienz des Energiesystems befassen:
- Entwicklung praktikabler Ansätze zur Umsetzung von Cyber-Sicherheitsanforderungen in der Bestandstechnik vernetzter Energieanlagen, einschließlich Ertüchtigung und Nachrüstung von Komponenten und Systemen sowie technischer und organisatorischer Kompensationsmaßnahmen.
- Identifizierung von Fehlfunktionsszenarien, Cyberbedrohungen und Cyberangriffsstrategien für das Energiesystem und Entwicklung von Strategien zur Risikominderung.
- Modellierung der Cyberresilienz mithilfe von systemanalytischen Methoden, wenn sinnvoll in Kombination mit sozial-psychologischer Untersuchungen von kritischen Szenarien und Risikobewertungen.
- Analyse von Angriffsvektoren und -szenarien auf Prosumer-Anlagen unter Berücksichtigung vertraglich zugesicherter Fernzugriffsmöglichkeiten, beauftragten Dienstleistern, faktischer Zugriffsmöglichkeiten Dritter und koordinierten und synchronisierten Zugriffen, einschließlich der Betrachtung von Zugriffen über die Prosumer (z. B. Social Engineering).
- Entwicklung von Mitigationsmöglichkeiten für Angriffsvektoren und -szenarien sowie die Identifizierung und Qualifizierung verbleibender Risiken für das Energiesystem.
- Entwicklung innovativer Sicherheitslösungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen im Energiesektor vor Cyberangriffen, die sowohl die IT- als auch die OT-Umgebung berücksichtigen.
- Verbesserung der Cyberresilienz des Energiesystems durch die Entwicklung neuer Ansätze zur Angriffserkennung, -abwehr und -behebung sowie zur Sicherstellung eines schnellen Wiederanlaufs nach einem Cybervorfall.
- Bewertung und Weiterentwicklung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für Cybersecurity im Energiebereich, um die Sicherheit und Resilienz der Energieversorgung auf allen Ebenen, bei allen Anlageklassen und Risikoszenarien zu gewährleisten.
An wen richtet sich der Förderaufruf?
Im Innovationswettbewerb sind Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft besonders erwünscht. Eine transdisziplinäre Zusammenarbeit von Fach- bzw. Forschungsdisziplinen insbesondere aus den Bereichen Informationstechnik und Energiesektor ist gewollt. Antragsberechtigt sind Zuwendungsempfänger nach Nr. 4 der Bekanntmachung zum 8. Energieforschungsprogramm.
Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-Ups werden zur aktiven Beteiligung an den Verbundprojekten ermutigt, sei es über eigene Antragstellung oder in Zusammenarbeit mit anderen Verbundpartnern.
In der ersten Ausrichtung ist zur Ertüchtigung der realen Erprobung eine aktive Beteiligung umsetzender Akteure (z.B. Verteilnetzbetreiber, Hardware- und/oder Softwarehersteller, OEM) wünschenswert. In der zweiten Ausrichtung ist die Teilnahme von Praxispartnern wünschenswert.
Kriterien zur Bewertung eingehender Projektskizzen
Im Einzelnen folgt die Bewertung eingehender Projektskizzen nach den Kriterien, die in der aktuellen Förderbekanntmachung des Energieforschungsprogramms aufgeführt sind.
Zusätzlich zu den allgemeinen Kriterien wird als Kriterium zur Bewertung von Vorschlägen für den Innovationswettebwerb herangezogen, ob eine transdisziplinäre Zusammenarbeit sowie die Einbindung von Unternehmen oder weiteren Praxisakteuren und Anwendern z.B. als assoziierte Partner oder Beiräte in das Projektkonsortium vorgesehen ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Dokument zum Innovationswettebwerb.
Informationen zur Skizzeneinreichung und Antragstellung finden Sie hier.