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Novelle der AGVO
Pauschalierte Abrechnung von Gemeinkosten im Energieforschungsprogramm derzeit nicht möglich

22.12.23 | Aktualisiert am: 02.02.2024

Es können bei Zuwendungen auf Kostenbasis die Personalkosten derzeit noch nicht nach einem pauschalierten Abrechnungsverfahren abgerechnet werden. Der Ansatz der Gemeinkosten auf Basis der Leitsätze zur Preisbildung (LSP) ist unverändert möglich.

Mit der Novelle der AGVO vom 23.06.2023 wurden die beihilferechtlichen Möglichkeiten zur pauschalierten Abrechnung gegenüber der bisherigen Rechtslage erweitert. Die pauschalierte Abrechnung von Gemeinkosten und sonstigen Betriebskosten wurde auf eine rechtlich sichere Basis gestellt (Art. 25 Abs. 3 Buchst. e AGVO). Ein an Art. 25 Abs. 3 Buchst. e AGVO angepasstes Verfahren zur pauschalierten Abrechnung ist in Klärung. Derzeit können in unserer Projektförderung vorerst weder für vorliegende noch für neue Anträge Bewilligungen auf Basis des pauschalierten Verfahrens ausgesprochen werden.

Aktuell wird allen Antragstellern eine Kalkulation der vorhabenbezogenen Kosten auf Basis der Leitsätze zur Preisbildung (LSP) empfohlen. Nach Klärung des Sachverhaltes kann für zukünftige Anträge eine pauschalierte Abrechnung in Betracht gezogen werden.