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Förderung der angewandten Energieforschung

Orientierungswerte für Projektanträge

Orientierungswerte für häufig vorkommende Antragspositionen im Energieforschungsprogramm helfen Antragstellern dabei, ihre Anträge effizienter und nachvollziehbar zu strukturieren. Die Werte beruhen auf Erfahrungswerten aus der bisherigen Projektförderung in diesem Bereich.

Was bedeutet das konkret für Antragstellende?

  • Die Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Mittel muss weiterhin plausibel dargestellt werden.
  • Die Anwendung der Orientierungswerte ersetzt nicht die Prüfung der Förderwürdigkeit.
  • Es handelt sich um Orientierungswerte für die Antragstellung. Im Verwendungsnachweis sind die tatsächlich entstandenen Ausgaben bzw. Kosten abzurechnen.

Außerdem können zukünftig Schwellenwerte genutzt werden. Sofern sich die Ausgaben/Kosten pro laufende Nummer (in den nachfolgenden Positionen z.B. Einzelauftrag, Materialkategorie, Einzelinvestition) auf weniger als 15.000,00 € netto belaufen, dann sind dazu keine Angebote oder Auftragswertschätzungen durch die Antragsteller vorzulegen. Dies gilt für:

  • Aufträge (AZA: F0835, AZK: F0823, F0850, F0856) und
  • Material /Gegenstände (AZA: F0831, F0850, AZK: F0813, F0847, F0848).

Für AZA F0831 (Gegenstände unter 800 €) bedeutet dies, dass vom Antragsteller lediglich eine tabellarische Aufschlüsselung der beantragten Gegenstände verlangt wird und auf Notwendigkeit der Beschaffung für das Vorhaben geprüft wird.

Die Schwelle entspricht der aktuellen Wertgrenze für Direktaufträge von Liefer- und Dienstleistungen des Bundes, welche am 24.12.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Zu beachten ist, dass für Material- oder Auftragskosten von mehr als 15.000 Euro (netto pro Einzelposition) unaufgefordert entsprechende Nachweise den Antragsunterlagen beizufügen sind.

Orientierungswerte für ausgewählte Positionen des Projektantrags (Formularfeld im Antrag):

Tabelle Orientierungswerte

Die Werte dienen als praxisnahe Anhaltspunkte dafür, wann eine vereinfachte Prüfung möglich ist.

Informationen zur Förderung

Die Projektförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur angewandten Energieforschung erfolgt auf Basis von Förderbekanntmachungen innerhalb des Energieforschungsprogramms. Alle Informationen rund um die Antragsstellung, praktische Tipps, Hinweise zur Erstellung von Projektskizzen und konkrete Ansprechpersonen für die verschiedenen Forschungsbereiche finden Sie unter Infos zur Antragstellung.