Förderaufruf „Transferprojekt für die Forschung zu Großwärmepumpen und thermischen Speichern für die Industrie“
Der Förderaufruf „Transferprojekt für die Forschung zu Großwärmepumpen und thermischen Speichern für die Industrie“ adressiert in der Wärme-Mission des 8. Energieforschungsprogramms unter anderem Innovationen zur klimaneutralen Prozesswärmebereitstellung und Defossilisierung industrieller Prozesse. Mit dieser Projektförderung möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Transfer von Forschungserkenntnissen in die Praxis im industriellen Sektor beschleunigen.
Welche Themen sind förderfähig?
Im Fokus stehen die Synthese, die wissenschaftliche Aufbereitung und die Vernetzung sowie der Ergebnistransfer sowohl der im Förderaufruf TOP-SI geförderten Vorhaben als auch weiterer in diesem Kontext relevanten Projekte zu Groß- und Industriewärmepumpen und industriellen Wärmespeichern. Herausforderungen sowie Erfolgsfaktoren bei Umsetzungsbeispielen sollen im Transferprojekt dezidiert beleuchtet werden, um allgemeine Lösungsstrategien aufzuzeigen.
Das ausgewählte Vorhaben soll Querauswertungsergebnisse zielgerichtet verbreiten, um Hemmnisse abzubauen, und dafür Aktivierungs- und Beteiligungselemente nutzen. Die Übertragung von Forschungsergebnissen in die industrielle Praxis soll durch das Fördervorhaben beschleunigt werden.
An wen richtet sich der Förderaufruf?
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie Einrichtungen für Forschung und Wissenschaft im Sinne von Artikel 2 Nummer 83 AGVO¹, Vereine und Stiftungen mit FuE-Kapazitäten in Deutschland.
Einzureichende Projektvorschläge für ein Transferprojekt müssen durch Konsortien mit ausgewiesenen Kompetenzen zu beiden Modulen des Förderaufrufes TOP-SI (Großwärmepumpen und thermische Speicher) erfolgen. Erfahrungen mit Querauswertungen und in der Ansprache von industriellen Akteuren sowie Vernetzung in der Branche müssen bereits vorhanden sein und nachgewiesen werden.
Das Projekt kann als Einzel- oder Verbundvorhaben konzipiert sein.
Kriterien zur Bewertung eingehender Projektskizzen
Es gilt das in der Förderbekanntmachung zum 8. EFP beschriebene zweistufige Skizzen- und Antragsverfahren. Die erste Stufe beginnt mit der Vorlage einer Projektskizze, die für die Bewertung der Förderaussichten notwendig ist.
Informationen zur Skizzeneinreichung und Antragstellung finden Sie hier.
¹ VERORDNUNG (EU) Nr. 651/2014 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2014, zuletzt geändert mit VO (EU) 2023/1315 vom 23. Juni 2023