Die Forschungsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im 8. Energieforschungsprogramm
Im Herbst 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das „8. Energieforschungsprogramm zur angewandten Energieforschung - Forschungsmissionen für die Energiewende“ veröffentlicht.
Die Projektförderung innerhalb des Forschungsprogramms zur angewandten Energieforschung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erfolgt im Rahmen von Förderbekanntmachungen. Informationen zu förderfähigen Forschungsthemen und zum generellen Ablauf des Förderverfahrens bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen der Forschungsförderung im Rahmen des Programms finden Sie auf dieser Seite.
Seit Oktober 2023 ist das 8. Energieforschungsprogramm des BMWK in Kraft. Auf Basis der dazugehörigen allgemeinen Förderbekanntmachung können sich Forschungsteams mit ihren innovativen Projektideen um Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bewerben.
Zu den Förderschwerpunkten der angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms zählen sowohl technologiespezifische als auch nicht-technologische Themen sowie übergreifende Querschnittsthemen. Damit deckt das Programm die gesamte Bandbreite des Energiesystems ab.
Aktuelle Förderaufrufe und Förderformate
Förderbekanntmachung
Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms
Förderformate
Grundsätzlich erfolgt die Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprojekten entlang den in der Förderbekanntmachung beschriebenen Rahmenbedingungen für Verbund- und Einzelprojekte. Ergänzend dazu gibt es die spezifischen Förderformate „Reallabore der Energiewende“ und „Mikroprojekte“.
Reallabore der Energiewende (unbefristet)
Darüber hinaus veröffentlicht das BMWK punktuell Angebote, wie Förderaufrufe oder Ideenwettbewerbe zu spezifischen Forschungsthemen und Schwerpunkten. Diese haben jeweils konkrete Einreichungsfristen.
Förderaufrufe
Förderaufruf „Vom Plan zur Wende“ (01.10.2028)
Förderaufruf Ressourceneffizienz und Circular Economy (unbefristet)
Archiv
Förderangebote und Ideenwettbewerbe, deren Einreichungsfrist verstrichen ist, finden Sie im Archiv.
Technologischer Reifegrad für eine Förderung durch das BMWK
Die Ressortzuständigkeit im 8. Energieforschungsprogramm orientiert sich an der international anerkannten Systematik des „Technology Readiness Level“ (TRL). Im Fokus steht dabei der angestrebte Reifegrad der Technologien innerhalb eines Forschungsprojekts. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert anwendungsnahe Forschungsprojekte (TRL 3-7) und Reallabore entlang der gesamten Energiekette (TRL 7-9).
Informationen zur Antragstellung auf Forschungsförderung
Informationen zur Antragstellung, Ansprechpersonen sowie den direkten Zugang zur Skizzenerstellung für einen Antrag auf Förderung im 8. Energieforschungsprogramm finden Sie auf unserer Seite Infos für Antragstellende und bei den jeweiligen Förderschwerpunkten.
Anträge auf Forschungsförderung im Rahmen der Projektförderung in den Schwerpunkten der allgemeinen Förderbekanntmachung sind jederzeit möglich, unabhängig von konkreten Förderaufrufen oder Ideenwettbewerben.