Energieforschungsförderung der Bundesregierung: Das Gesamtsystem im Blick
Neu im 7. Energieforschungsprogramm: Technologieübergreifende Querschnittsthemen ergänzen die technologiespezifischen Schwerpunkte
Im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms fördern die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für Bildung und Forschung sowie für Ernährung und Landwirtschaft Projekte, die zum Erreichen der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung beitragen. Das Programm definiert Schwerpunkte für die Forschungsförderung und Innovationspolitik im Energiebereich und setzt im Vergleich zum vorhergehenden Energieforschungsprogramm auch neue Akzente.
Bis 2022 sind im 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ von der Bundesregierung insgesamt rund 6 Milliarden Euro vorgesehen. Damit wird das Gesamtvolumen der Fördermittel für Projekte von Partnern aus Forschung, Industrie und Gesellschaft nochmals gesteigert.
Die Bundesregierung formuliert die Leitlinien ihrer Energieforschungspolitik seit 1977 in ihrem regelmäßig fortgeschriebenen Energieforschungsprogramm. Ein zentrales Anliegen des aktuellen 7. Energieforschungsprogramms ist die Stärkung des Technologie- und Innovationstransfers. Zu diesem Zweck werden Reallabore der Energiewende als neue Säule der Energieforschung etabliert. Zudem soll der Zugang von Start-ups zur Forschungsförderung verbessert werden. Das 7. Energieforschungsprogramm adressiert sowohl technologiespezifische Förderschwerpunkte als auch technologieübergreifende Querschnittsthemen. Denn der Umbau der Energielandschaft muss systemübergreifend und gesamtgesellschaftlich gestaltet werden.
Die folgenden Kurztexte zu den einzelnen Förderschwerpunkten beziehen sich auf die Förderbekanntmachung zum 7. Energieforschungsprogramm und geben Einblick in die Forschungsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in der angewandten nichtnuklearen Energieforschung.