Wärmeplanung (kommunale Wärmeplanung)
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument auf kommunaler Ebene, um die Wärmeversorgung auf die Nutzung von erneuerbaren Energien oder Abwärme umzustellen und deren Klimaneutralität zu erreichen.Die kommunale Wärmeplanung soll in Deutschland flächendeckend etabliert werden. Die gesetzlichen Vorgaben und die Rahmenbedingungen wurden zunächst im Gesetzentwurf für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verankert. Demnach sind die Länder verpflichtet, die Erstellung der Wärmepläne sicherzustellen und können diese Verantwortung auf die Gemeinden oder eine andere planungsverantwortliche Stelle übertragen. Ausgangspunkt der Wärmeplanung ist eine Bestands- und Potenzialanalyse der lokalen Gegebenheiten, auf deren Basis ein Zielszenario, die Darstellung von voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten und eine Umsetzungsstrategie erstellt wird. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. In einigen Bundesländern, unter anderem Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, war die kommunale Wärmeplanung bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Gegenstand landesgesetzlicher Regelungen.
Quellen: Modul 2 Gebäude, Wissenschaftliche Begleitforschung Energiewendebauen in Anlehnung an BMWSB: Kommunale Wärmeplanung und Gesetzesentwurf zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html und https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/kommunale-waermeplanung.html;jsessionid=6E662195E98D54EA159F9CCD3C4312C8.1_cid378)