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Umnutzung

Die Umnutzung oder Nutzungsänderung ist ein Begriff im Baurecht. Er ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer definiert als „Änderung der genehmigten Benutzungsart“.

Eine Nutzungsänderung bedarf genau wie die Errichtung eines Gebäudes einer Baugenehmigung. Diese ist nur innerhalb der für das Gebiet zulässigen Art der baulichen Nutzung erlaubt.

Quelle: Wissenschaftliche Begleitforschung EWB