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Neuer Förderaufruf: Ideenwettbewerb zur Erschließung von entfernten Wärmequellen

Verlegung von technischen Heizungssystemen. Zwei schwarze Kunststoffrohre mit gelben Sockeln in einem sandigen Graben, der unterirdisch verläuft. © struvictory - stock.adobe.com

Mit dem Förderaufruf „Kosteneffiziente Erschließung von entfernten klimaneutralen Wärmequellen durch innovative Anbindung (KEWinnA)“ richtet sich das BMWE vor allem an Energieversorger, Energiedienstleister und Hersteller. Ideen für Mikroprojekte können bis zum 15.3.2026 eingereicht werden. 

Die Förderung umfasst die ganzheitliche Planung und Konzeption zur Erschließung von entfernten klimaneutralen Wärmequellen in Mikroprojekten. Zu relevanten Wärmequellen zählen etwa unvermeidbare Abwärme aus Industrie, Rechenzentren, Müllverbrennung oder Elektrolyseuren sowie erneuerbare Wärmequellen wie Geothermie und Solarthermie, auch in Form von multipler Einspeisung und/oder Sammelschienen. Es sollen innovative Technologien und Ansätze berücksichtigt werden, mit welchen die Kosten für die Anbindung signifikant gesenkt werden können. Wie wirtschaftliche Risiken reduziert und die Wärmequellen effizienter angebunden werden können, soll wesentlicher Inhalt der Förderprojekte sein.

Kontext der Wärmequellen-Anbindung berücksichtigen

Die eingereichten Innovationen können sich auf die Rohrleitungstechnik, Verlegungsverfahren oder Kombinationen davon beziehen. Neben Leitungen können auch andere Transportoptionen (z.B. temporäre Leitungen, mobile Wärmespeicher) Gegenstand der Untersuchungen sein. Gewünscht sind Konzepte, die auch den Kontext berücksichtigen. Bei Freileitungen ist dies etwa die Landschaftsgestaltung. Aber auch Wiederverwendbarkeit, Kreislaufwirtschaft sowie Lebenszyklusanalysen spielen eine wichtige Rolle. Explizit gewünscht sind darüber hinaus auch unkonventionelle, vom Stand der Technik deutlich abweichende Ansätze.

Wer wird gefördert?

Das Förderformat richtet sich primär an Energieversorger und Energiedienstleister sowie auch Hersteller. Mit der Förderung soll für Versorger ein Anreiz geschaffen werden, um eine Erschließung von entfernten Wärmequellen mit innovativen Ansätzen vorzubereiten – mit dem Ziel der nachfolgenden Umsetzung. Aufgrund der Struktur der Mikroprojekte sind Verbundvorhaben nicht möglich. Die Versorger können jedoch unterstützende Partner – sofern zwingend notwendig – als Unterauftragnehmer involvieren.
Da es sich bei der Fördermaßnahme um die Vorbereitung von Umsetzungsmaßnahmen handelt, können Hochschulen und Forschungseinrichtungen in diesem Förderaufruf nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Mit Forschungswettbewerben Innovationen vorantreiben

Das Auswahlverfahren berücksichtigt die eingereichten Konzepte und wird in Form eines Ideenwettbewerbs durchgeführt. Es ist geplant, die praktische Umsetzung der ausgewählten Konzepte später in einem möglichen Innovationswettbewerb zu bewerten. Die Teilnahme am Ideenwettbewerb soll dazu dienen, sich auf den geplanten Innovationswettbewerb vorzubereiten, ist jedoch keine Bedingung zur Teilnahme am Innovationswettbewerb. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sollen in einem wettbewerblichen Auswahlprozess voraussichtlich ab April 2026 die besten ganzheitlichen Lösungen ermittelt werden, die dann in Demonstrationsprojekten gefördert werden.

Detaillierte Informationen zum Förderaufruf sowie zu Rechtsgrundlagen, Anforderungen und Verfahren finden Sie im PDF-Dokument zum Förderaufruf.

Informationen zur Antragstellung

Die detaillierten Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem oben verlinkten Förderaufruf-PDF.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Förderformat Mikroprojekte.
Rechtsgrundlagen, Zuwendungsvoraussetzungen, Einzelheiten des Verfahrens und sonstige Randbedingungen erläutert die „Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms“ vom 25. April 2024.