Förderaufruf Explorationsinitiative Geothermie
Der Förderaufruf adressiert insbesondere die Ziele der Wärme-Mission des 8. Energieforschungsprogramms und explizit das Sprinterziel, in der mitteltiefen und tiefen Geothermie bis zum Jahr 2030 ein geothermisches Potenzial von 10 TWh zu erschließen. Schwerpunkte bilden dabei die Weiterentwicklung insbesondere des Angebotes und der Bewertung von Untergrunddaten und die Entwicklung moderner Explorationstechnik. Die darauf aufbauende Explorationsinitiative verfolgt diesen Ansatz konsequent.
Welche Themen sind förderfähig?
Im Rahmen des Förderaufrufs „Explorationsinitiative Geothermie“ werden für einen beschleunigten Ausbau der Tiefengeothermie zur Wärmeversorgung Projekte durch standortspezifische Vorstudien, geophysikalische Erkundungen (z.B. Seismik) und eine erste Bohrung sowie wissenschaftlich begleitende Untersuchungen gefördert. Die Förderung soll die wirtschaftliche Umsetzung von Anlagen für die Tiefengeothermie vorbereiten und unterstützen, indem umfangreiche Untergrundinformationen gewonnen werden.
Im Fokus des Förderaufrufs stehen offene geothermische Systeme in Deutschland mit Zieltiefen ab 400 m, in der Regel hydrothermale Dubletten. Die Förderung petrothermaler Systeme ist erstmals im Rahmen der neuen Explorationsinitiative ebenfalls möglich (erhebliches Wärmepotentzial in Deutschland, aber auch erhöhter Forschungs- und Entwicklungsaufwand). Als Bedingung für offene geothermische Nutzungssysteme gilt, dass das Thermalwasser wieder in den Untergrund zurückgeführt wird.
Unterstützt werden Projekte zur Aufsuchung und Erschließung (Exploration) von geothermischen Reservoiren tiefer als 400 Meter für eine wirtschaftliche Wärmebereitstellung. Eine Wärmekaskadierung, die Nutzung saisonaler Überschusswärme und die Einbindung von Speichern sind möglich. Projektbegleitende Maßnahmen zur sozialen Akzeptanz können ebenfalls gefördert werden.
An wen richtet sich der Förderaufruf?
Die Explorationsinitiative richtet sich insbesondere an die Unternehmen der Energiewirtschaft und kommunale Unternehmen im Verbund mit wissenschaftlichen Einrichtungen (Hochschulen und Forschungseinrichtungen). Im Fokus steht die Förderung von Verbünden unter Führung eines gewerblichen Partners oder eines Anwenders, die durch wissenschaftliche Expertise weiterer Verbundpartner ergänzt werden können.
Kriterien zur Bewertung eingehender Projektskizzen
Für das Modul 1 (Vorstudien) gilt ein einstufiges Antragsverfahren entsprechend den Regelungen für Mikroprojekte (siehe ergänzende Hinweise für Mikroprojekte).
Für die Module 2 und 3 gilt das in der Förderbekanntmachung zum 8. EFP beschriebene zweistufige Skizzen- und Antragsverfahren. Die erste Stufe beginnt mit der Vorlage einer Projektskizze, die für die Bewertung der Förderaussichten notwendig ist. Zusätzlich zur Projektskizze ist auf weitere obertägige und untertägige Projektspezifikationen einzugehen, die sich an den Bewertungskriterien aus dem Projekt „Warm-Up“ der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe orientieren.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Dokument zum Förderaufruf.
Informationen zur Skizzeneinreichung und Antragstellung finden Sie hier.