FAQ zum Förderaufruf „Vom Plan zur Wende“
1. Beratung, Passfähigkeit
Vor der Einreichung einer Projektidee ist eine Beratung zu formalen Fragen und Fördermodalitäten möglich sowie eine grundsätzliche Einschätzung der Passfähigkeit zum Förderaufruf, insbeson-dere in der Abgrenzung zum regulären Förderschwerpunkt Quartiere oder Gebäude. Eine inhaltliche Beratung wird nicht angeboten. Anfragen können telefonisch oder per E-Mail gestellt werden.
Um sich von bereits bewilligten Vorhaben im Energieforschungsprogramm abzugrenzen, können Sie auf die öffentlich zugänglichen Informationen auf enargus.de zurückgreifen.
Forschungsvorhaben mit Investitionsschwerpunkt, rein technologischem oder infrastrukturellem Fokus oder primärer Betrachtung sozialer Aspekte sind nicht Bestandteil des Förderaufrufs.
Für eine Förderung als Forschungsvorhaben im Förderaufruf „Vom Plan zur Wende“ müssen übergeordnete F&E-Fragen adressiert werden. Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans und Pflichtaufgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz sind nicht Gegenstand des Förderaufrufs.
Umfangreiche Arbeiten zu Materialerstellung für Öffentlichkeitsarbeit o.ä. werden nicht gefördert.
Forschungsideen mit investivem oder Technologieschwerpunkt im Umfeld der Kommunalen Wärmeplanung (z.B. Forschungsthemen bei der Umsetzung von Nahwärmekonzepten) sind nicht Gegenstand des Förderaufrufs. Sofern F&E-Fragen adressiert werden, kann der Förderschwerpunkt „Quartiere“ in Frage kommen, eine Übersicht dazu finden Sie hier. Bei Unklarheiten zur Passfähigkeit können Sie eine Beratung in Anspruch nehmen (s.o.).
Die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes ist Erstanlaufstelle für alle Fragen zur Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes und gibt orientierende Hinweise zu Förderangeboten der Länder und der EU für Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Auf energieforschung.de erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms. Auch auf www.ptj.de können Sie sich über Fördermöglichkeiten informieren.
2. Förderdetails
Das Konsortium eines Forschungsprojektes setzt sich aus Verbundpartnern zusammen, die für die Arbeiten im Forschungsprojekt Fördermittel erhalten. Das Konsortium kann durch assoziierte Partner ergänzt werden, die Aufgaben im Projekt wahrnehmen, jedoch keine Fördermittel erhalten. Falls Partner nicht als geförderte, sondern als assoziierte Partner am Projekt teilnehmen wollen, sind mit der Projektskizze aussagekräftige Absichtserklärungen unter Angabe der geplanten Arbeiten, des Personalaufwands (Personenmonate) und eingesetzten Mittel der entsprechenden Partner einzureichen.
Zumeist können Energiegenossenschaften von F&E-Ergebnissen wirtschaftlich profitieren („wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten“). Die wirtschaftliche Nutzung von F&E-Ergebnissen ist im Energieforschungsprogramm erwünscht, erfordert aufgrund der EU-Beihilferegeln in der Regel jedoch eine angemessene finanzielle Eigenbeteiligung. Dies kann durch eine Einbindung als Projektpartner mit einer entsprechenden Förderquote oder im Falle einer assoziierten Partnerschaft mit der Gabe von Drittmitteln geschehen.
Allgemeine Hinweise hierzu können Sie in einer Beratung erhalten (s.o.). Eine finale Einschätzung kann jedoch erst auf Grund der detaillierten Beschreibung der Arbeiten im Rahmen der Skizzenbewertung erfolgen.
Zumeist können Stadtwerke und andere Unternehmen von F&E-Ergebnissen wirtschaftlich profitieren („wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten“).
Die wirtschaftliche Nutzung von F&E-Ergebnissen ist im Energieforschungsprogramm erwünscht, erfordert aufgrund der EU-Beihilferegeln in der Regel jedoch eine angemessene finanzielle Eigenbeteiligung. Dies kann durch eine Einbindung als Projektpartner mit einer entsprechenden Förderquote oder im Falle einer assoziierten Partnerschaft mit der Gabe von Drittmitteln geschehen.
Allgemeine Hinweise hierzu können Sie in einer Beratung erhalten (s.o.). Eine finale Einschätzung kann jedoch erst auf Grund der detaillierten Beschreibung der Arbeiten im Rahmen der Skizzenbewertung erfolgen.
Die Beteiligung von Kommunen durch assoziierte Partnerschaft ist grundsätzlich kein Ausschlusskriterium, jedoch stellt die aktive Beteiligung von Kommunen ein wichtiges Bewertungskriterium Ihrer Förderidee dar. Hierzu ist Abschnitt 2.1 der Förderbekanntmachung zu beachten. Es ist zu berücksichtigen, dass auch Kommunen wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten haben können. In diesem Fall sollten Kommunen mit einem Eigenanteil (Förderquote < 100 %) als Projektpartner eingebunden werden.
Sofern keine wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit für die Kommune besteht, kann diese mit einer Quote von bis zu 100 % gefördert werden, s.u.
Allgemeine Hinweise hierzu können Sie in einer Beratung erhalten (s.o.). Eine finale Einschätzung kann jedoch erst auf Grund der detaillierten Beschreibung der Arbeiten im Rahmen der Skizzenbewertung erfolgen.
Die Förderquote hängt hierbei von den geplanten Tätigkeiten des einzelnen Antragstellers im Vorhaben ab. Eine pauschale Aussage ist dabei nicht möglich, diese Frage wird im Rahmen der Skizzenbewertung individuell geprüft. Für die Höhe der Förderquote ist entscheidend, ob die Ergebnisse wirtschaftlich verwertet werden können und damit unter die EU-Beihilferegelungen fallen. Sofern die Zuwendung keine Beihilfe gemäß Art. 107 AEUV darstellt, können Förderquoten bis zu 100 % gewährt werden. Stellt die Zuwendung eine Beihilfe dar, ist die Gewährung dieser innerhalb der Rahmenbedingungen der von Artikel 25 der sog. „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)“ (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom 17.06.2014 zuletzt geändert mit Verordnung (EU) 2023/1315 vom 23. Juni 2023) möglich. Hierbei sind durch die Verbundpartner Eigenanteile zu leisten. Einzelheiten regelt die Förderbekanntmachung zum 8. EFP vom 25.04.2024.
Die Förderquote ergibt sich aus der Einschätzung der wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten. Die Grundlage hierfür stellen der aussagekräftige Verwertungsplan sowie der Arbeitsplan dar. Eine detaillierte Prüfung der möglichen Förderquoten findet im Rahmen der Skizzenbewertung statt.
Sofern von den Forschungsergebnissen nicht im Verbund beteiligte Dritte wirtschaftlich direkt profitieren, handelt es sich bei der Förderung um eine unzulässige mittelbare Beihilfe. Dies gilt auch für assoziierte Partner. Um diese auszuschließen, müssen Akteure mit wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten im Forschungsverbund mit einem Eigenanteil oder durch eine Drittmittelgabe beteiligt sein.
Bei Personalausgaben der Kommunen ist zwingend eine Doppelförderung auszuschließen. Wenn bereits öffentlich finanziertes Stammpersonal der Kommunen im Forschungsprojekt eingesetzt werden soll, kann dieses nicht zusätzlich über die Forschungsförderung des Bundes abgerechnet werden. Möglich ist der Ansatz von zusätzlichem und speziell für das Projekt angestelltem Personal, beispielsweise durch Neueinstellung, Weiter-/Wiederbeschäftigung bei befristeten Projektverträgen oder Aufstockung von Teilzeitverträgen.
3. Formalien
Die Skizze darf maximal 15 Seiten umfassen, die Überschreitung der Seitenzahl stellt ein Ausschlusskriterium dar. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und beigefügte Absichtserklärungen (LOI / „Letter of Intent“) gehen nicht in die maximale Skizzenlänge ein.
Die Angaben, die die Skizze enthalten soll, entnehmen Sie bitte der Förderbekanntmachung zum 8. Energieforschungsprogramm vom 25.04.2024, Abschnitt 6.3.
Damit eine Zuordnung zum Förderaufruf erfolgen kann, stellen Sie bei der Einreichung über die auf dieser Website und in der Förderbekanntmachung angegebenen easy-online-Links Ihrem Vorhabenthema den Zusatz „Vom Plan zur Wende“ voran, das heißt „Vom Plan zur Wende: Akronym - Titel des Projekts“.
Die Skizzen können ausschließlich über das easy-online-Portal eingereicht werden, eine postalische Zusendung ist nicht möglich.