Förderaufruf Energiewende und Gesellschaft
Damit die Energiewende gelingt, müssen nicht nur technologische und organisatorische Prozesse neu aufgesetzt werden. Auch gesellschaftliche Wahrnehmungen und gemeinschaftliches Handeln stehen in Wechselwirkung mit dem Umbau des Energiesystems. Um Chancen und Zielkonflikte erkennen und berücksichtigen zu können, besteht weithin großer Forschungsbedarf.
Mit dem Förderaufruf will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die gesellschaftsbezogene Energieforschung voranbringen und unterstützt insbesondere interdisziplinäre Projekte mit einem systemübergreifenden Ansatz. Bezugsgrößen sind Wirtschaftsbranchen, Wertschöpfungsketten, gesellschaftliche Gruppen, Haushalte und/oder Individuen. Wie diese Akteure an der Energiewende besser teilhaben und möglichst breit akzeptierte Lösungswege gestaltet werden können, soll im Rahmen der geförderten Vorhaben untersucht werden.
Die Anwendung der Erkenntnisse durch Akteure in Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung soll dazu beitragen, um die Energiewende zu beschleunigen. Dabei ist es besonders bedeutsam, den Wärme- und Stromsektor zu transformieren, eine Wasserstoffwirtschaft aufzubauen sowie die Versorgungsicherheit hierzulande und die technologische Souveränität Deutschlands zu stärken.
Der Forschungsbereich Energiewende und Gesellschaft ist im 7. Energieforschungsprogramm verankert und in der Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung im 7. Energieforschungsprogramm ‚Innovationen für die Energiewende’“ vom 18. Juni 2021 als Querschnittsthema berücksichtigt. Der vorliegende Förderaufruf konkretisiert die Förderinhalte der Bekanntmachung.
Informationen zur Antragstellung:
Alle Details: Förderaufruf Energiewende und Gesellschaft
Frist: 14. April 2023 um 15 Uhr
Vorlagen für Projektskizzen finden Sie hier als Word-Dokument und als PDF-Dokument.
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