Grundsätzlich ergibt sich die Förderquote aus Arbeitsinhalten und Verwertungspotential.
Die Ausgaben von öffentlichen Einrichtungen wie etwa Universitäten können bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderquote bis zu 50 Prozent betragen, wenn es sich um reine Forschungsarbeiten handelt. Üblicherweise besitzen die Vorschläge allerdings einen gewissen Entwicklungsanteil, sodass die Förderquote teilweise deutlich abgesenkt wird.
Darüber hinaus können kleine Unternehmen einen Aufschlag von bis zu 20 Prozent und mittlere Unternehmen einen Aufschlag von bis zu 10 Prozent auf die Förderquote erhalten.