Informationen über die förderfähigen Themen und den generellen Ablauf des Förderverfahrens bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen der Forschungsförderung finden Sie in der Förderbekanntmachung zum aktuellen 7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung, das im September 2018 verabschiedet wurde. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt können Sie anhand einer Skizze bewerten lassen, ob Ihre Idee für eine Förderung infrage kommt. Sollten Sie daraufhin zur Antragstellung aufgefordert werden, müssten Sie Ihre Projektidee in einer Projektbeschreibung ausführlich darstellen und zugleich ein Antragsformular und einige Fragebögen ausfüllen.
Auf der Website des Projektträgers Jülich finden Sie Erläuterungen, Richtlinien, Vordrucke und Foliensätze zur Antragstellerschulung, die Ihnen das Antragstellen erleichtern sollen. Ob sie beispielsweise als Unternehmen Fördergelder auf Kostenbasis beantragen möchten oder als Hochschule für Ihr Vorhaben eine Förderung auf Ausgabenbasis anstreben, dort finden Sie die Informationen zum Einstieg in den Förderantrag. Zudem können Sie sich hier auch mit Basiswissen zur Projektförderung grundsätzlich über die Förderung mit Bundesmitteln informieren.
Informationen zur Exportkontrolle für Wissenschaft und Forschung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Sensibilisierung deutscher Universitäten und Forschungseinrichtungen umfassendes Infomaterial zur Exportkonktrolle vorgelegt. Es enthält auch Beispiele und Handreichungen dazu, wie Wissenschaftseinrichtungen eine gute Compliance sicherstellen können, um den Abfluss sicherheitskritischer Güter und Technologien ins Ausland zu verhindern: